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LINFOS-Kennung: LSG-4208-0009 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes wird hier im Wesentlichen bestimmt durch: - der landwirtschaftlich genutzte Freiraum mit hohem Grünlandanteil und naturnahen Landschaftselementen - die Waldbereiche mit ihren Säumen und Altholzbeständen zu 2) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft - das Gelände mit ausgeprägtem Relief im Randbereich des Hügellandes der Hohen Mark - Landschaftselemente der alten bäuerlichen Kulturlandschaft zu 3) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_47.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1988-12-03) Amtsblatt alt (2008-12-12) Amtsblatt alt (2012-11-22) LP Haltern (2016-07-14)( Bem.: LP Haltern) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: VO gilt bis Inkrafttreten des LP Hohe Mark. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2010). Ernut dig. LP Haltern. (September 2016). LSG kleiner. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Dorsten, Haltern öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3932040 Edate: 20160920 |