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LINFOS-Kennung: LSG-4110-0007 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 26 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung der kleinräumig strukturierten Münsterländer Parklandschaft; b.) zur Erhaltung und Sicherung der Wälder und Feldgehölze, Hecken, Wallhecken und Einzelbäume; c.) zur Erhaltung des Grünlandanteils; d.) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsraums; e.) zum Schutz und zur Pufferung zu den angrenzenden Naturschutzgebieten Steverauen nördlich Lüdinghausen und Nonnenbach bei Schölling; f.) wegen der besonderen Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung; g.) zur Sicherung der Biotopverbundfunktion von besonderer bis herausragender Bedeutung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Luedinghausen_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Luedinghausen_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lüdinghausen (2016-09-22) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Oktober 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Senden, Lüdinghausen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4009478 Edate: 20161014 |