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LINFOS-Kennung: LSG-4110-0002 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 26 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung eines störungsarmen, strukturreichen Waldgebiets; b.) zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Erhöhung standorttypischer Waldanteile; c.) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt, der strukturellen Vielfalt und der Vernetzungselemente , d.) aufgrund der besonderen kulturhistorischen Bedeutung des Landschaftsparks und des Schlossensembles; e.) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes; f.) zum Schutz und zur Pufferung des angrenzenden Naturschutzgebiets 2.1.05 Kleuterbach bei Buldern; g.) zur Entwicklung und Sicherung von erbindungsflächen des landesweiten Biotopverbundes; h.) zur Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere zur Sicherung der besonders schutzwürdigen Böden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Dülmen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3931952 Edate: 20160920 |