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LINFOS-Kennung: LSG-4109-0007 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 26 BNatSchG insbesondere: a.) zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes; b.) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsraumes; c.) zur Erhaltung und Entwicklung von schutzwürdigen Biotopen; d.) zur Sicherung und Entwicklung von Verbindungsflächen des Biotopverbundes; e.) zur Erhaltung und Sicherung von schutzwürdigen, besonders schutzwürdigen und sehr schutzwürdigen Böden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buldern_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Buldern (2016-06-16) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juni 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Coesfeld Gemeinde(n): Lüdinghausen, Dülmen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3931949 Edate: 20160920 |