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LINFOS-Kennung: LSG-4017-0004 Schutzziel: Gemäß § 21 Buchstabe a), b) und c) LG insbesondere ist die Festsetzung erforderlich zur Erhaltung eines traditionell kleinbäuerlich genutzten Landschaftsraumes bis zur Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans mit Einzelhöfen, vielfältigem Nutzungswechsel, einer hohen Dichte von gliedernden und belebenden Landschaftselementen wie z. B. Alteichenreihen, die einen hohen Wert für das Landschaftsbild und die siedlungsnahe Erholung besitzen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bielefeld-Senne_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 1995, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bielefeld-Senne (1995-06-03) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Die Festsetzung als LSG tritt mit der Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes ausser Kraft. Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt Bielefeld (August 2012) uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreisfreie Stadt: Bielefeld öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3928195 Edate: 20160920 |