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LINFOS-Kennung: LSG-4016-0001 Schutzziel: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 LG, insbesondere zur - Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts in einem durch die Landwirtschaft mit noch relativ hohem Grünlandanteil geprägten Landschaftsraum, · zur Erhaltung der episodisch überschwemmten Auenbereiche, Altdünenfelder und Grundmoränenrücken des Friedrichsdorfer Drumlinfeldes, - zur Erhaltung und Wiederherstellung des abwechslungsreich mit Wäldchen, Altholzriegeln, Baumreihen, Ufergehölzen und Grünlandflächen gegliederten Landschaftsbildes, - Erhaltung zusammenhängender, wenig bebauter Landschaftsräume, - Sicherung der Freiräume wegen ihrer besonderen Bedeutung für die ruhige Feierabend- und Wochenenderholung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bielefeld-West_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1999, Inkraft: 1999, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bielefeld-West (1999-09-06) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung von der kreisfreien Stadt Bielefeld (August 2012) uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Detmold Kreisfreie Stadt: Bielefeld öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3928188 Edate: 20160920 |