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LINFOS-Kennung: WES-041 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1. zur Erhaltung und Entwicklung der gut strukturierten, bewaldeten Stauchmoräne, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung des gut strukturierten Laubwaldgebietes wegen seiner Bedeutung für den regionalen und lokalen Biotopverbund · zur Erhaltung und Entwicklung alter Buchen-Eichen- und Birken- Eichenwälder, einschließlich klein- flächiger offener Trockenbiotope sowie der Waldränder mit einer typischen Fauna und Flora - insbe- sondere von Altholzbeständen · zur Erhaltung der Vorkommen von zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. 2. aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen, insbesondere wegen der Bedeutung der eiszeitlichen Stauchmoräne als schutzwürdiger Geotop. 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Inselberges sowie des reich strukturierten Biotopkomplexes und deren Bedeutung für das Landschaftsbild und für das Naturerleben. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn_Karte2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-14) LP Moers-Neukirchen-Vluyn alt (1989-11-06) LP Moers-Neukirchen-Vluyn alt (1991-03-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung im Juni 2023 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Wesel Gemeinde(n): Neukirchen-Vluyn öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4979450 Edate: 20230711 |