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LINFOS-Kennung: WES-038 Schutzziel: Schutzzweck: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23, Abs. 1, Satz 1und 3 BNatSchG 1. zur Erhaltung und Entwicklung eines gut strukturierten, naturnahen Waldgebietes, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung der Waldflächen als Teil des großflächigen Waldgebietes "Die Leucht" wegen seiner Bedeutung für den landesweiten, regionalen und lokalen Biotop- verbund · zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Zustandes der zeitweise überfluteten Bruch- waldflächen wegen ihrer Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzenarten · zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit Biotopfunktion (Niedermoorböden) · zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, insbesondere des Erlenbruch- waldes, der Quellbereiche, Kleingewässer, Röhrichte, Feuchtwiesen und Brachen, mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen. 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Stauchmoräne sowie des reich strukturierten Biotopkomplexes und deren Bedeutung für das Landschaftsbild und für das Naturerleben. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn_Karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn_Karte2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort alt (1989-10-25) LP Kamp-Lintfort alt (1991-03-07) LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-14) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung im Juni 2023 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Wesel Gemeinde(n): Kamp-Lintfort öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4979447 Edate: 20230711 |