|
LINFOS-Kennung: WES-007 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Waldgebietes mit seinen charakteristischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung des großflächigen, zusammenhängenden Waldgebietes wegen seiner Bedeutung für den landesweiten, regionalen und lokalen Biotopverbund · zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder auf Sandebene (9190) mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensraum für den Hirschkäfer und Schwarzspecht - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwald- und Gebüschstadien sowie ihrer Waldränder · zur Erhaltung und Entwicklung dystropher Seen (3160) mit Torfmoosen und ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensraum für die Große Moosjungfer, Moorfrosch, Krickente, Zwergtaucher, Kammmolch und Froschkraut · zur Erhaltung und Entwicklung der Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und ihrer typischen Fauna · zur Erhaltung und Entwicklung der Moorwälder (91D0, prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Flora und Fauna Landschaftsplan Wesel 2. Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 19 - 23 LG) 60-2 / Projektgruppe Landschaftsplanung - 74 - · zur Erhaltung und Entwicklung der noch renaturierungsfähigen degradierten Hochmoore (7120) mit ihrer typischen Flora und Fauna · zur Erhaltung und Entwicklung der Moorschlenken- Pioniergesellschaften (7150) mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und ihrer typischen Fauna - insbesondere auch als Lebensraum für die Große Moosjungfer · zur Erhaltung und Entwicklung der feuchten Heidegebiete mit Glockenheide (4010) und trockenen Heiden (4030) mit ihrer typischen Flora und Fauna · zur Erhaltung und Entwicklung des Waldgebietes als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Bekassine, Löffelente, Waldwasserläufer, Nachtigall, Heidelerche, Pirol und Baumfalke sowie weiterer seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten · zur Erhaltung und Wiederherstellung der vorhandenen Biotopkomplexe als Refugial- und Lebensraum für an Moorbiozönosen gebundene gefährdete Tier- und Pflanzenarten · zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, insbesondere der Binnendünen, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Bruch- und Sumpfwälder, Moore und Stillgewässer sowie des Nass- und Feuchtgrünlandes, mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen · zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten gefährdeter Pflanzen und Pflanzengesellschaften der typischen Heide-Moor-Vegetation (z.B. Torfmoosgesellschaften, Silbergrasfluren) und ihrer bedrohten Tierarten · zur Entwicklung und zum Ausgleich der konkurrierenden Raumansprüche zwischen dem Arten- und Biotopschutz auf der einen und dem Naturerleben und der Erholung auf der anderen Seite nach Maßgabe der Konzeption für das "Naturerlebnisgebiet Diersfordter Wald". b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere wegen der Bedeutung der typischen Dünen- und Moorlandschaft, des Heideweihers "Schwarzes Wasser" und seiner Umgebung sowie der Bodendenkmale und der Moorböden als Bodenarchive. c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Heideweihers "Schwarzes Wasser" und seiner Umgebung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Karte 2.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Karte 1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1936, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1936-03-21) Amtsblatt alt (1964-12-12) Amtsblatt alt (1968-05-30) LP Wesel (2009-04-27)( Bem.: Neuaufstellung (kooperative LP)) LP Wesel alt (1988-07-21) LP Wesel alt (2003-10-23)( Bem.: 3.+5.Aenderung (Offenlage)) LP Wesel alt (2005-09-02)( Bem.: 3.+5.Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das NSG Diersfordter Wald besteht aus dem ehemaligen NSG WES-023 "Schnepfenberg", dem ehemaligen NSG WES-024 "Großes Veen", dem ehemaligen NSG WES-007 "Schwarzes Wasser" sowie großen Teilen des ehemaligen Landschaftsschutzgebietes "Diersfordter Wald". Es umfasst die FFH-Gebiete "Diersfordter Wald/Schnepfenberg" (DE-4205-302),"Großes Veen" (DE-4205-301), "Schwarzes Wasser" (DE-4305-304) sowie einen Teil des nach der Vogelschutz- Richtlinie gemeldeten Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" (DE-4203-401). Dig. Abgrenzung im Juni 2023 vom Kreis übernommen. LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Wesel Gemeinde(n): Hamminkeln, Wesel öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4979427 Edate: 20230711 |