Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-092
Gebietsname: NSG Waldgebiet Brock

Digitalisierte Fläche: 18.8995 ha     offizielle Fläche: 16.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48c Abs. 1 LG ausgewiesen.
(2) Die Unterschutzstellung erfolgt:
a) zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in einem großen, landseitig bedeutsamen Waldkomplex mit gut ausgebildeten Stieleichen-Hainbuchenwäldern und auch Waldmeister-Buchenwäldern in ihrer typischen standörtlichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder;
b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung;
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes;
d) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge;
e) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung;
f) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i.S. des § 48c Abs. 4 LG:
• Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
• Waldmeister-Buchenwald (9130).
Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie.
(3) Die über die Verordnungsausgrenzung hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Waldflächen ist die Erhaltung von großflächigen Laubwäldern und die schrittweise Entwicklung eines zusammenhängenden Laubwaldgebiets mit den für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Hierzu gehört auch die Überführung von ausgleichenden Standorten und deren Waldränder mit nicht standortgemäßen Gehölzen bestandenen Flächen in Laubwälder. Um die Verjüngung der natürlichen Baumarten zu fördern, ist die Ausweisung von Prozessschutzflächen zu ermöglichen und eine angemessene Schalenwilddichte anzustreben.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2004_WAF-092.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 2024

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2004-07-23)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Drensteinfurt, Sendenhorst


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