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LINFOS-Kennung: WAF-083 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 20 a), b) und c) in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG NW, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-) Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts - zur Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder auf geeigneten Standorten nach Möglichkeit durch natürliche Sukzession oder Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Höhlen- und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen und in Kernbereichen - Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser und/ Überflutungsverhältnisse - Erhaltung und Förderung der Helm-Azurjungfer-Population durch - Schutz besonnter, basenreicher und sonnenwarmer Wiesengräben mit nicht zu dicht schließender emerser Gewässervegetation - Entwicklung von an die Fortpflanzungsgewässer angrenzenden Flächen mit niedriger bis mittel hoher Vegetation (vor allem Wiesenvegetation und Grünlandbrachen, Röhrichte, Seggenbestände). - zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typi- schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald) - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser- und Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen - Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmähwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm) - Förderung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen auf geeigneten Standorten Vermeidung von Eutrophierung - zur Erhaltung und Förderung der Steinbeißer-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger Fließgewässer mit Gewässersohlbe- reichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit natürlicher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen - Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewässersohlen - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Wurzeln und Steine - zur Erhaltung und Förderung der Bachneunaugen-Population durch - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, lebhaft strömender, sauberer Gewässer mit lockerem, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natürlichem Geschiebetransport und gehölzreichen Gewässerrändern - Abpufferung des Fließgewässers gegen Nährstoff- und Schadstoffeinträge - Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten - Erhaltung und Förderung von - Bruchwäldern (§ 62-Biotope) - Röhrichtbereichen (§ 62-Biotope) - Groß-Seggenrieden (§ 62 -Biotope) - Erhaltung von - Quellbereichen (§ 62-Biotope) - Sümpfen (§ 62-Biotope) - naturnahen Flussabschnitte (§ 62-Biotope) - stehenden Kleingewässern (§ 62-Biotope) - Silikattrockenrasen (§ 62-Biotope) - Heideflächen (§ 62-Biotope) - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie 93/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG-Nr. L 206, Seite 1), geändert durch die Richtlinie 97/62/EWG vom 27.10.1997 zur Anpassung der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebenden Tieren und Pflanzen an den technischen und wissenschaft- lichen Fortschritt (Abl. EG-Nr. L 305, Seite 42). Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I und Arten gemäß Anhang II der FFHRichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des § 48 d Absatz 4 LG NW: - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Hartholz-Auenwälder (91F0) - Helm-Azurjungfer Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang IV der FFHRichtlinie Bedeutung für - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, prioritärer Lebensraum) - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) - Steinbeißer - Bachneunauge - Kreuzkröte - Knoblauchkröte - Laubfrosch - Zauneidechse sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie: - Eisvogel - Krickente - Flussregenpfeifer - Nachtigall - Pirol - Zwergtaucher - Kiebitz - Löffelente - Wiesenpieper - Rohrweihe - Heidelerche - Gänsesäger - Uferschwalbe - Waldwasserläufer - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten mit den darauf angewiesenen Tier- und Pflanzenarten, - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung. - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes. - zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge. - als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes und europaweiter Bedeutung. Primäres Entwicklungsziel für das gesamte Gebiet ist die Erhaltung und Optimierung naturnaher Emsabschnitte mit charakteristischem Auenrelief und natürlichen Gewässerstrukturen. Hierzu gehört auch die Erhaltung und Optimierung der Auwaldreste und Hochstaudenfluren sowie der Altwässer und der begleitenden auentypischen Biotope. Dies ist langfristig nur über eine weitgehend ungestörte Fließgewässerdynamik mit Hochwasserer- eignissen möglich. Als Hauptachse des Biotopverbundes im Münsterland ist die Emsaue von landesweiter Bedeutung. Deshalb muß die Wiederherstellung einer überwiegend naturnahen, extensiv genutzten Flußauenlandschaft in den stärker überformten Flussabschnitten ein wesentliches Naturschutzziel sein. Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik einschließlich naturnaher Steil- und Flachufer, Uferabbrüchen, Auskolkungen und offenen Sand- und Kiesablagerungen, insbesondere durch Selbstentwicklung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Telgte.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1991, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1996-06-24) Amtsblatt alt (1998-12-12) Amtsblatt esg alt (1991-12-07) LP Telgte (2008-05-16) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Durch die Rechtskraft des LP "Telgte" vom 16.05.2008 ist das NSG "Emsaue und Mussenbachaue" WAF-029 - (VO) kleiner geworden. Teilfläche (WAF-083)-NSG "Emsaue bei Telgte" ist durch LP Telgte uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Telgte öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2283473 Edate: 20110511 |