Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-070
Gebietsname: NSG Emsaue westlich Warendorf

Digitalisierte Fläche: 414.0281 ha     offizielle Fläche: 404.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG ist erforderlich gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG NW, insbeson-
dere zur

Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewaesser mit Arten der Charetea,
Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch

- Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe,
- Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehr-
stoffeintraegen,
- Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewaessers auf ein natur-
vertraegliches Mass,
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und
Naehrstoffhaushaltes,

Zur Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwaelder mit ihrer typischen
Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen(Altersphasen und in ihrer stand-
örtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren
sowie Waldraender durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft ein-
schliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung
der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwaelder auf geeigneten Standorten nach
Moeglichkeit durch natuerliche Sukzession oder Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen
Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen,
- Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflaechen und in Kernbereichen,
- Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser- und Überflutungsverhaeltnisse,

Zur Erhaltung und Foerderung der Helm-Azurjungfer-Population durch

- Schutz besonnter, basenreicher und sonnenwarmer Wiesengraeben mit nicht zu dicht schliessender
emerser Gewaesservegetation,
- Entwicklung von an die Fortpflanzungsgewaesser angrenzenden Flaechen mit niedriger bis mittel-
hoher Vegetation (vor allem Wiesenvegetation und Gruenlandbrachen, Roehrichte, Seggenbestaende).

Zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder mit ihrer
typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer
standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren
durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft
einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und
Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder auf geeigneten
Standorten durch Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald),
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen,
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen,
- Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser- und Ueberflutungsverhaeltnisse,
- Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen der Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffein-
traegen,

Zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmaehwiesen mit ihrer charakteristischen
Vegetation und Fauna durch

- zweischuerige Mahd bei geringer Duengung (nach Kulturlandschaftsprogramm),
- Foerderung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen auf geeigneten Standorten,
- Vermeidung von Eutrophierung,

Zur Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch

- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger Fliessgewaesser mit Gewaessersohl-
bereichen aus nicht befestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit natuerlicher
Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen,
- Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von Ver-
algungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewaessersohlen,
- Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Wurzeln und Steine,

Zur Erhaltung und Foerderung der Bachneunaugen-Population durch

- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger, lebhaft stroemender, sauberer Gewaesser
mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit
Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natuerlichem Geschiebetransport und gehoelzreichen
Gewaesserraendern,
- Abpufferung des Fliessgewaessers gegen Naehrstoff- und Schadstoffeintraege,
- Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmungen von
Blatt- und Pflanzenresten,

Zur Erhaltung und Foerderung von Bruchwaeldern, Roehrichtbereichen, Grossseggenrieden (alles
Biotope nach § 62 LG NW),

Zur Erhaltung von Quellbereichen, Suempfen, naturnahen Flussabschnitten, stehenden Kleinge-
waessern, Heideflaechen und von Silikattrockenrasen (alles Biotope nach § 62 LG NW),

Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebens-
raeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel
4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie 93/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen
Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG-Nr.
L 206, Seite 1), geaendert durch die Richtlinie 97/62/EWG vom 27.10.1997 zur Anpassung der Richtlinie
zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen
Fortschritt (Abl. EG-Nr. L 305, Seite 42). Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume
von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile
des Gebietes im Sinne des § 48 d Absatz 4 LG NW:

- Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150),
- Hartholz-Auenwaelder (91 FO),
- Helm-Azurjungfer,

Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung fuer folgende Lebensraeume von
gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:

- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91 EO, Prioritaerer Lebensraum),
- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510),

sowie fuer Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie:

- Steinbeisser,
- Bachneunauge,

sowie fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie:

- Kreuzkroete,
- Knoblauchkroete,
- Laubfrosch,
- Zauneidechse,

sowie fuer Arten nach Vogelschutzrichtlinie:

- Eisvogel,
- Krickente,
- Flussregenpfeifer,
- Nachtigall,
- Pirol,
- Zwergtaucher,
- Kiebitz,
- Loeffelente,
- Wiesenpieper
- Rohrweihe,
- Heidelerche,
- Gaensesaeger,
- Uferschwalbe,
- Waldwasserlaeufer,

Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer durchgehenden, weitgehend naturnahen Flussauenland-
schaft als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, insbesondere durch
Selbstentwicklung,

Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten
bestimmter, zum Teil stark gefaehrdeter bzw. vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und
Tierarten, insbesondere von

- Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln, Hoehlenbruetern, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen,
Wasserinsekten und Fledermaeusen,
- seltenen, zum Teil stark gefaehrdeten Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten der Gewaesser,
der Roehrichte, Grossseggenrieder und Hochstaudenfluren, des Feucht- und Nassgruenlands, der
Magerweiden und -wiesen, der Sandtrockenrasen sowie der natuerlichen Vegetation der Weichholz-
und Hartholzaue,

Zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen Fliessgewaesserdynamik einschliesslich natur-
naher Steil- und Flachufer, Uferabbruechen, Auskolkungen und offenen Sand- und Kiesablagerungen,
insbesondere durch Selbstentwicklung,

Als naturwissenschaftliches Forschungs- und Dokumentationsgebiet insbesondere im Hinblick auf
die Gewaesserdynamik und die Vegetationsentwicklung in der Aue.
Als Beispiel der erdgeschichtlichen Entwicklung eines Tieflandflusstals,
Aus landeskundlichen Gruenden im Hinblick auf die Bedeutung der Emsaue als geschichtstraechtiger
Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen unter dem Einfluss der Naturkraefte,
Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzlichkeit des Gebietes.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Warendorf_Milte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1996-06-24)
Amtsblatt alt (1998-12-12)
Amtsblatt esg alt (1991-12-07)
LP Warendorf-Milte (2004-06-21)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Diese Fläche war vorher NSG (WAF-029)


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Telgte, Everswinkel, Warendorf


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2283460     Edate: 20110511