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LINFOS-Kennung: WAF-051 Schutzziel: (1) Das in § 2 Nr. 1 näher bezeichnete Gebiet wird zum Zwecke des Naturschutzes für die Dauer von zwei Jahren einstweilig sichergestellt. (2) Die einstweilige Sicherstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften; b) zum Schutz und zur Entwicklung der an diese Lebensräume angepassten Lebensgemeinschaften von zum Teil stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten; c) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorhandenen natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 der FFH-Richtlinie. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2023_WAF-051.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2000, Inkraft: 2023, außerkraft: 2043 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2023-10-27) Amtsblatt alt (2000-07-21) Amtsblatt alt (2001-11-03) Amtsblatt alt (2021-11-26)( Bem.: Verlängerung im Verfahren.) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das NSG "Davert" liegt in den Kreisen Coesfeld, in der kreisfreien Stadt Muenster und im Kreis Warendorf. Darstellungsmasstab der Kartenvorlage 1:25.000. Das NSG besteht aus drei Teilflaechen. Verlängerung im Verfahren (Stand: Dez. 2024). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Drensteinfurt öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4269794 Edate: 20171123 |