Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-050
Gebietsname: NSG Wald oestlich Freckenhorst

Digitalisierte Fläche: 50.3891 ha     offizielle Fläche: 51.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20a), b) und c LG NW,
insbesondere

a) Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaelder mit ihrer
typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in
ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und
Staudenfluren sowie ihrer Waldraender durch

- Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft
einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und
Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaften,
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Grosshoehlen- und Uraltbaeumen,
- Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht
bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen Flaechen auf geeigneten Standorten ,
- Sicherung und Wiederherstellung des natuerlichen Wasserhaushaltes,

b) Erhaltung und Foerderung der Kammmolch-Population durch

- Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensraeume insbesondere
der sonnenexponierten, tiefen, vegetationsreichen, permanenten oder spaet austrocknenden
Laichgewaesser, der umgebenden Gruenlandflaechen des angrenzenden NSG " Mirlenbrink-
Holtrup-Vohrener Mark " mit eingestreuten Hecken und Gehoelzen als Sommerlebensraum,
- Vermeidung von Strukturveraenderungen im Gesamthabitat (keine Rodung von Gehoelzen
und Stubben),
- Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen mit Verbindung zu den Laichgewaessern wie
Waldsaeume und andere bandfoermige Biotoptypen (Raine, Graeben, Hecken),

c) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen
Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse gemaess Artikel 4 Abs.4 in Verbindung mit Artikel der Richtlinie.

Hierbei handelt es sich um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem
Interesse Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im
Sinne des Paragraph 48 d Absatz 4 LG NW:

- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),

Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhang IV
der FFH-Richtlinie Bedeutung fuer:

- Kammmolch,

sowie fuer Arten der Vogelschutz-Richtlinie:

- Rotmilan,
- Schwarzspecht,

- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen
Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
- Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und
negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge,
- Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Oestliche_Emsaue_Beelen.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1999, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Östliche Emsaue-Beelen (2005-01-28)( Bem.: 1. Aenderung)
LP Östliche Emsaue-Beelen alt (1999-08-13)
LP Östliche Emsaue-Beelen alt (2003-11-10)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Die Unterschutzstellung des ehemaligen NSG "Eichen-Hainbuchenwald in den Landratsbueschen" ist durch die 1.Aenderung des Landschaftsplanes Oestliche Emsaue-Beelen aufgehoben worden.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Warendorf


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2283441     Edate: 20110511