Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-048
Gebietsname: NSG Emsaue

Digitalisierte Fläche: 287.5983 ha     offizielle Fläche: 288.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als NSG ist erforderlich gemaess Paragraph 20a), b) und c) LG NW
insbesondere

Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewaesser mit Arten der Charetea
Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch

- Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe,
- Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw.Minimierung von Naehrstoff-
eintraegen,
- Nutzungsverbot bzw.Beschraenkung der (Freizeit-) Nutzung des Gewaessers auf ein naturver-
traegliches Mass,
- Erhaltung bzw.Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehr-
stoffhaushaltes,

Zur Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwaelder mit ihrer typischen Fauna
und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Alterstufen und in ihrer standoertlichen
typischen Variantionsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie Wald-
raender durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft einschliesslich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturver-
juengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwaelder auf geeigneten Standorten nach Moeglichkeit
durch natuerliche Sukzession oder Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft,
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen,
- Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflaechen und in Kernbereichen,
- Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser und/Ueberflutungsverhaeltnisse,

Erhaltung und Foerderung der Helm-Azurjungfer-Population durch

- Schutz besonnter, basenreicher und sonnenwarmer Wiesengraeber mit nicht zu dicht schliessender
emerser Gewaesservegetation,
- Entwicklung von an die Fortpflanzungsgewaesser angrenzenden Flaechen mit niedriger bis mittel
hoher Vegetation (vor allem Wiesenvegetation und Gruenlandbrachen, Roehrichte, Seggen-
bestaende).

Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend
sind:

- Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150),
- Eisvogel,
- Krickente,
- Flussregenpfeifer,
- Zwergtaucher,
- Loeffelente,
- Rohrweihe,
- Gaensesaeger,
- Uferschwalbe,
- Waldwasserlaeufer,
- Kreuzkroete,
- Laubfrosch,
- Knoblauchkroete,
- Hartholz-Auenwaelder (91F0),
- Nachtigall,
- Pirol,
- Helm-Azurjungfer,

Zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder mit ihrer
typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer
standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren
durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft einschliesslich
ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturver-
juengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder auf geeigneten Standorten
durch Initialpflanzung von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald),
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz,
insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen,
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen,
- Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser- und Ueberflutungsverhaeltnisse,
- Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw.Minimierung von Naehrstoff-
eintraegen,

Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmaehwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation
und Fauna durch

- zweischuerige Mahd bei geringer Duengung (nach Kulturlandschaftsprogramm),
- Foerderung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen auf geeigneten Standorten,
- Vermeidung von Eutrophierung,

Zur Erhaltung und Foerderung der Steinbeisser-Population durch

- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger Fliessgewaesser mit Gewaesser-
sohlenbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten sowie mit
natuerlicher Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen,
- Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von
Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewaessersohlen,
- Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Wurzeln und Steine,

Zur Erhaltung und Foerderung der Bachneunaugen-Population durch

- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger, lebhaft stroemender, sauberer
Gewaesser mit lockerem, sandigen bis feinkieisigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhigen
Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat), mit natuerlichem Geschiebetransport und gehoelz-
reichen Gewaesserraendern,
- Abpufferung des Fliessgewaessers gegen Naehrstoff- und Schadstoffeintraege,
- Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Steine, Wurzelgeflecht und Anschwemmungen
von Blatt- und Pflanzenresten,

Erhaltung und Foerderung von

- Bruchwaeldern (Paragraph 62-Biotope),
- Roehrichtbereichen (Paragraph 62-Biotope),
- Grossseggenrieder (Paragraph 62-Biotope),

Erhaltung von

- Quellbereichen (Paragrapg 62-Biotope),
- Suempfen (Paragraph 62-Biotope),
- naturnahen Flussabschnitten (Paragraph 62-Biotope),
- stehenden Kleingewaessern (Paragraph 62-Biotope),
- Silikattrockenrasen (Paragraph 62-Biotope),
- Heideflaechen (Paragraph 62-Biotope),

Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen
Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie.
Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des
Paragraph 48 d Absatz 4 LG NW:

- Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150),
- Hartholz-Auenwaelder (91F0),
- Helm-Azurjungfer,

Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz NATURA 2000 und/oder fuer Arten des Anhang IV der
FFH-Richtlinie Bedeutung fuer

- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioraerer Lebensraum),
- Glattthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510),
- Steinbeisser,
- Bachneunauge,
- Kreuzkroete,
- Knoblauchkroete,
- Laubfrosch,
- Zauneidechse,

sowie fuer Arten der Vogelschutzrichtlinie:

- Eisvogel,
- Krickente,
- Flussregenpfeiffer,
- Nachtigall,
- Pirol,
- Zwergtaucher,
- Kiebitz,
- Loeffelente,
- Wiesenpieper,
- Rohrweihe,
- Heidelerche,
- Gaensesaeger,
- Uferschwalbe,
- Waldwasserlaeufer,

- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden
und wegen der biogeographischen Bedeutung,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
- Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer
Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge,
- Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung.

Entwicklungsziel fuer das gesamte Gebiet ist die Erhaltung und Optimierung naturnaher Emsabschnitte
mit charakteristischem Auenrelief und natuerlichen Gewaesserstrukturen. Hierzu gehoert auch die
Erhaltung und Optimierung der Auwaldreste und Hochstaudenfluren sowie der Altwaesser und der
begleitenden auentypischen Biotope. Dies ist langfristig nur ueber eine weitgehend ungestoerte
Fliessgewaesserdynamik mit Hochwasserereignissen moeglich. Als Hauptachse des Biotopverbundes
im Muensterland ist die Emsaue von landesweiter Bedeutung. Deshalb muss die Wiederherstellung einer
ueberwiegend naturnahen, extensiv genutzten Flussauenlandschaft in den stark ueberformten Flussabschnitten
ein wesentliches Naturschutzziel sein.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Oestliche_Emsaue_Beelen.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1999, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Östliche Emsaue-Beelen (2005-01-28)( Bem.: 1.Aenderung)
LP Östliche Emsaue-Beelen alt (1999-08-13)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Warendorf, Sassenberg


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2283439     Edate: 20110511