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LINFOS-Kennung: WAF-030 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 23 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: ??zur Erhaltung, Entwicklung sowie zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere - eines naturnahen Erlenbruchwaldes auf basenreichen Böden in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in seinen standörtlichen Variationsbreiten inklusive seiner Vorwälder, eines Stillgewässers; ??zum Schutz der an diese Lebensräume angepassten, zum Teil stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten wie z.B. lebensraumtypische Wasserinsekten-, Amphibienund Vogelarten, ??zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Ab-wehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, insbesondere zur Sicherung der dort auftretenden schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential (z.B. typische Pseudogleye (Staunässeböden), ??aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen Gründen, ??wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart dieses Gebietes, ??als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sendenhorst.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2014-08-01) Amtsblatt alt (1992-04-18) LP Sendenhorst (2018-10-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Abgrenzung vom Kreis WAF uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Sendenhorst öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3034010 Edate: 20140904 |