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LINFOS-Kennung: WAF-026 Schutzziel: Die Unterschutzstellung als NSG ist erforderlich gemaess Paragraph 20a),b) und c) LG NW, insbesondere Zur Erhaltung und Sicherung der Kalktuffquellen mit ihren Kalksinterstrukturen, der typischen Vegetation und Fauna durch - Einrichtung und Gewaehrleistung eines hinreichend grossen Pufferbereiches, - Erhaltung der Wasserschuettungs- und Wasserfuehrungsverhaeltnisse, - Erhaltung und Foerderung einer quell- und quellbachschonenden land- und forstwirt- schaftlichen Nutzung im Umfeld der Quelle bzw. Aufgabe der Nutzung, - Verzicht auf wasserwirtschaftliche Nutzung, - Verzicht auf den Einsatz von Substanzen mit Auswirkungen auf die Wasserqualitaet und die Wasserchemie im Einzugsbereich der Kalktuffquelle, - Sicherung der Ungestoertheit der Quelle, insbesondere Vermeidung von Tritt oder sonstigen mechanischen Zerstoerungen an den Quellkalkablagerungen und deren Bewuchs (ggf. durch gezielte, ablenkende Wegefuehrung), Zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjungung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder auf geeigneten Standorten durch natuerliche Sukzession, - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbe- sondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen, - Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasserverhaeltnisse, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffein- traegen, Zur Erhaltung und Foerderung der Populationen und Lebensraeume von: - Kaisermantel, - Bach-Nelkenwurz, - Gemeine Natternzunge, Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebens- raeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie. Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFh-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraph 48 d Absatz 4 LG NW: - Kalktuffquellen (7220, Prioritaerer Lebensraum), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwald (91 E0, Prioritaerer Lebensraum), - Waldmeister-Buchenwald (3130), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Wadersloh.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wadersloh (2005-01-28)( Bem.: 1.Aenderung) LP Wadersloh alt (1990-06-25) LP Wadersloh alt (1991-10-18) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Wadersloh öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2283417 Edate: 20110511 |