Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-026
Gebietsname: NSG Liese- und Boxelbachtal

Digitalisierte Fläche: 51.2229 ha     offizielle Fläche: 51.3000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung als NSG ist erforderlich gemaess Paragraph 20a),b) und c)
LG NW, insbesondere

Zur Erhaltung und Sicherung der Kalktuffquellen mit ihren Kalksinterstrukturen, der typischen
Vegetation und Fauna durch

- Einrichtung und Gewaehrleistung eines hinreichend grossen Pufferbereiches,
- Erhaltung der Wasserschuettungs- und Wasserfuehrungsverhaeltnisse,
- Erhaltung und Foerderung einer quell- und quellbachschonenden land- und forstwirt-
schaftlichen Nutzung im Umfeld der Quelle bzw. Aufgabe der Nutzung,
- Verzicht auf wasserwirtschaftliche Nutzung,
- Verzicht auf den Einsatz von Substanzen mit Auswirkungen auf die Wasserqualitaet und
die Wasserchemie im Einzugsbereich der Kalktuffquelle,
- Sicherung der Ungestoertheit der Quelle, insbesondere Vermeidung von Tritt oder sonstigen
mechanischen Zerstoerungen an den Quellkalkablagerungen und deren Bewuchs
(ggf. durch gezielte, ablenkende Wegefuehrung),

Zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora
in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen
Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch

- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft
einschliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und
Foerderung der Naturverjungung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft,
- Vermehrung der Erlen- und Eschenwaelder auf geeigneten Standorten durch natuerliche Sukzession,
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbe-
sondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen,
- Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen,
- Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasserverhaeltnisse,
- Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffein-
traegen,

Zur Erhaltung und Foerderung der Populationen und Lebensraeume von:

- Kaisermantel,
- Bach-Nelkenwurz,
- Gemeine Natternzunge,

Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden
und wegen der biogeographischen Bedeutung,
Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer
Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge,
Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung,
Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebens-
raeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4
Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie.

Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Anhang I der FFh-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des
Paragraph 48 d Absatz 4 LG NW:

- Kalktuffquellen (7220, Prioritaerer Lebensraum),
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwald (91 E0, Prioritaerer Lebensraum),
- Waldmeister-Buchenwald (3130),
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Wadersloh.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wadersloh (2005-01-28)( Bem.: 1.Aenderung)
LP Wadersloh alt (1990-06-25)
LP Wadersloh alt (1991-10-18)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Wadersloh


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2283417     Edate: 20110511