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LINFOS-Kennung: WAF-025 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 23 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfältigen Biotopkomplexes aus trockenen bis feuchten, nassen und staunassen Sukzessionsflächen, Brachestadien und Kleingewässern, - zur Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes einer Vielzahl von zum Teil gefährdeten Tier- und Pflanzenarten insbesondere der Kleingewässer und Verlandungszonen, - aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen, - aufgrund der Bedeutung als bedeutender Trittsteinbiotop für den Erhalt des Genpools - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sendenhorst.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2010-02-26) Amtsblatt alt (1989-10-21) LP Sendenhorst (2018-10-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Abgrenzung vom Kreis WAF uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Sendenhorst öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2923024 Edate: 20140304 |