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LINFOS-Kennung: WAF-024 Schutzziel: Bei dem ca. 14 ha grossen Steinbruch Vellern handelt es sich um eine alte, aufgelassene, heute recht vielgestaltige Abgrabung (Kalkstein). Neben artenreichen Kalkmagerrasen und Gebueschen konnte sich aufgrund von Grundwasseraustritten eine sehr wertvolle Kalksumpf- Vegetation mit einem Vorkommen des landesweit vom Aussterben bedrohten Torf-Glanzkrautes (weitere gefährdete Pflanzenart) entwickeln. Die Festsetzung als NSG ist erforderlich gemaess Paragraph 20 a), b) und c) LG NW, insbesondere - Zur Erhaltung und Foerderung des Sumpf-Glanzkraut-Vorkommens durch - Keine Düngung - Verhinderung des Aufkommens von Gehoelzen und Schilf. - Zur Erhaltung und Entwicklung der kalkreiche Niedermoore mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch - Sicherung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes, Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts unter Beruecksichtigung des Wassereinzugsgebietes, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoff- eintraegen, Verbot der Einleitung naehrstoffreichen Wassers, - Extensive Nutzung (Mahd, Beweidung) oder Pflege, ggfls. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), - Zur Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch - Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehoelzen), - Erhaltung einzelner bodenstaendiger Gehoelze und Gehoelzgruppen als Habitatstrukturen fuer typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten, - Sicherung und Schaffung ausreichend grosser, naehrstoffarmer Pufferzonen, - Zur Erhaltung und Foerderung der Population und des Lebensraumes des Laubfrosches, - Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Artikel 4 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 2 der Richtlinie. Hierbei handelt es sich um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I und Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des Paragraphen 48 d Absatz 4 LG NW: - Kalkreiche Niedermoore (7230), - Sumpf-Glanzkraut, Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhang IV der FFHRichtlinie Bedeutung fuer - Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, Prioritaerer Lebensraum), - Laubfrosch, sowie fuer Arten der Vogelschutzrichtlinie: - Nachtigall, - Rohrweihe, - Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes, - Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, - Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Beckum.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1958, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1958-05-24) Amtsblatt alt (1983-12-17) LP Beckum (2006-09-08)( Bem.: 1.Aenderung) LP Beckum alt (1995-12-08) LP Beckum alt (1997-02-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Abgrenzung vom Kreis WAF uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Beckum öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2283415 Edate: 20110511 |