Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-021
Gebietsname: NSG Steinbruch Anneliese

Digitalisierte Fläche: 42.7423 ha     offizielle Fläche: 43.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 LG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften
und Lebensstätten wildlebender, z. T. stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbeson-
dere zur Erhaltung und Entwicklung des Vorkommens des Deutschen Edelkrebses (Astacus
astacus), der kalkquellsumpf- und kalkhalbtrockenrasenähnlichen Pflanzengesellschaften
und deren nährstoffarme Standorte wie auch zum Schutz der standorttypischen Pflanzen bzw.
Pflanzengesellschaften eines oligotrophen Stillgewässers, der Verlandungszonen, Pionier-
standorte, der randlichen Waldstrukturen und extensiv genutzten Grünlandflächen sowie zum
Schutz der hieran angepassten Tiere wie Amphibien-, Libellen- und Vogelarten,

b) wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen und als
Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzung und Zerschneidung
geprägten Umgebung,

c) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der Struktur-
vielfalt und des daraus resultierenden, kleinteilig ausgeprägten Standortmosaiks auf kalkhaltigem,
nährstoffarmem Untergund,

d) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer
Veränderungen ökologischer Zusammenhänge,

e) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen,

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende, langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst
die Sicherung der kalkhaltigen, nährstoffarmen, nassen bis trockenen und strukturreichen Standorte
als Lebensraum für spezifische, angepasste Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere wird das Ziel
verfolgt, die Sicherung und den Erhalt eines nährstoffarmen Stillgewässers, kalkquellsumpf- und
kalkhalbtrockenrasenähnlicher Flächen sowie steiler Kalksteinbruchwände, inklusive der jeweils
charakteristischen Vegetation, zu betreiben. Im Übergangsbereich zur umgebenden Landschaft
sollen langfristig standorttypische Gehölzgesellschaften und im Süden des Gebietes zusätzlich
Pflanzengesellschaften des extensiven Grünlandes erhalten, gefördert und entwickelt werden. Zur
Sicherung des standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sind Grundwasserabsenkung
und Eutrophierung sowie eine Unterbrechung der Zuflüsse zu vermeiden.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2007_WAF-021.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2007, außerkraft: 2027

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2007-06-01)
Amtsblatt alt (1988-10-29)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Abgrenzung vom Kreis WAF uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Ennigerloh


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