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LINFOS-Kennung: WAF-017 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt: a) zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden, landesweit bedeu- tenden Waldkomplexes mit gut ausgebildeten orchideenreichen Kalkbuchenwäldern, Stiel- eichen Hainbuchenwäldern und kleinflächig vorkommenden Bach begleitenden Erlen-Eschen- wäldern, in ihrer typischen standörtlichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder, b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung, c) wegen der Steltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, d) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver- änderungen ökologischer Zusammenhänge, e) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes und europaweiter Bedeutung, f) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Orchideen-Buchenwald (9150) - Waldmeister-Kalkbuchenwald (9130) - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) - Erlen-Eschenwald (91E0) als prioritärer Lebensraum gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie sowie um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - (weitere gefährdete Pflanzenart) - Kammmolch (Triturus cristatus) - Heldbock (Cerambyx cerdo) - Hirschkäfer (Lucanus cervus). Außerdem handelt es sich um Lebensräume für die im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG. Das Gebiet hat im Gebietsnetz NATURA 2000 insbesondere Bedeutung für folgende Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind: - Rotmilan (Milvus milvus) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - Eisvogel (Alcedo atthis); g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des naturnah ausgeprägten Fließgewässersystems inkl. der Quellen und kleinen Quellbäche. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Waldflächen ist die Erhaltung und Förderung der landesweit bedeutsamen Orchideenvorkommen und die schrittweise Entwicklung eines strukturreichen Laubwaldgebietes mit für die natürlichen Waldgesellschaften typischen Arten und Strukturen. Durch eine naturnahe Bewirtschaftung sollen die Bestände in naturnahe Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschließlich der Alt- und Totholzphase und in ihren standörtlich typischen Variationsbreiten überführt werden. Hierzu gehört auch die entsprechende Entwicklung der nicht zu den natürlichen Waldgesellschaften gehörenden Laub- und Nadelholzbestände. Dabei ist eine Vermehrung der orchideenreichen Kalkbuchenwälder, Stieleichen-Hainbuchen- wälder sowie des Erlen-Eschenwaldes auf geeigneten Standorten durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen anzustreben. Um die Verjüngung der natürlichen Baumarten, in der Regel ohne besondere Schutzmaßnahmen, zu ermöglichen, ist eine angemessene Schalenwilddichte anzustreben. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2006_WAF-017.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1956, Inkraft: 2006, außerkraft: 2026 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2006-12-08) Amtsblatt alt (1956-03-03) Amtsblatt alt (1958-11-22) Amtsblatt alt (1966-10-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Abgrenzung vom Kreis WAF uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Oelde öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2923020 Edate: 20140304 |