Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-017
Gebietsname: NSG Bergeler Wald

Digitalisierte Fläche: 105.8818 ha     offizielle Fläche: 106.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung
mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt:

a) zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften
und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefährdeter Tier-
und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen, zusammenhängenden, landesweit bedeu-
tenden Waldkomplexes mit gut ausgebildeten orchideenreichen Kalkbuchenwäldern, Stiel-
eichen Hainbuchenwäldern und kleinflächig vorkommenden Bach begleitenden Erlen-Eschen-
wäldern, in ihrer typischen standörtlichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch-
und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder,

b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen
und wegen der biogeographischen Bedeutung,

c) wegen der Steltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes,

d) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver-
änderungen ökologischer Zusammenhänge,

e) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes und europaweiter Bedeutung,

f) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-
räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4
Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche
Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche
Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:

- Orchideen-Buchenwald (9150)
- Waldmeister-Kalkbuchenwald (9130)
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
- Erlen-Eschenwald (91E0) als prioritärer Lebensraum gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
sowie um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie
als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:

- (weitere gefährdete Pflanzenart)
- Kammmolch (Triturus cristatus)
- Heldbock (Cerambyx cerdo)
- Hirschkäfer (Lucanus cervus).
Außerdem handelt es sich um Lebensräume für die im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten
gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d
Abs. 4 LG. Das Gebiet hat im Gebietsnetz NATURA 2000 insbesondere Bedeutung für folgende
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind:

- Rotmilan (Milvus milvus)
- Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- Eisvogel (Alcedo atthis);
g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des naturnah
ausgeprägten Fließgewässersystems inkl. der Quellen und kleinen Quellbäche.

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Waldflächen
ist die Erhaltung und Förderung der landesweit bedeutsamen Orchideenvorkommen und
die schrittweise Entwicklung eines strukturreichen Laubwaldgebietes mit für die natürlichen
Waldgesellschaften typischen Arten und Strukturen. Durch eine naturnahe Bewirtschaftung
sollen die Bestände in naturnahe Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und
Altersphasen einschließlich der Alt- und Totholzphase und in ihren standörtlich typischen
Variationsbreiten überführt werden. Hierzu gehört auch die entsprechende Entwicklung der
nicht zu den natürlichen Waldgesellschaften gehörenden Laub- und Nadelholzbestände.
Dabei ist eine Vermehrung der orchideenreichen Kalkbuchenwälder, Stieleichen-Hainbuchen-
wälder sowie des Erlen-Eschenwaldes auf geeigneten Standorten durch den Umbau von mit
nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen anzustreben. Um die Verjüngung der
natürlichen Baumarten, in der Regel ohne besondere Schutzmaßnahmen, zu ermöglichen, ist
eine angemessene Schalenwilddichte anzustreben.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2006_WAF-017.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1956, Inkraft: 2006, außerkraft: 2026

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2006-12-08)
Amtsblatt alt (1956-03-03)
Amtsblatt alt (1958-11-22)
Amtsblatt alt (1966-10-08)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Abgrenzung vom Kreis WAF uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Oelde


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2923020     Edate: 20140304