Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-007
Gebietsname: NSG Fuechtorfer Moor

Digitalisierte Fläche: 186.5561 ha     offizielle Fläche: 187.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das ca. 187 ha große Naturschutzgebiet umfasst im Wesentlichen Feuchtwiesen und -weiden, Blänken
und Feuchtheidevegetation mit ihren typischen Tier- und Pflanzengemeinschaften. Es handelt sich um
ein bedeutendes Feuchtwiesenschutzgebiet im Naturraum Ostmünsterland,
Untereinhei "Hesselteicher Niederung" (540.31).
Das Gebiet zeichnet sich durch die typische Vegetation eines Feuchtgrünlandes mit einer hohen Schutz-
würdigkeit aus. Insbesondere ist das Feuchtwiesengebiet durch Bestände an landesweit gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Knickfuchsschwanzrasen, feuchte Weidelgras- Weißklee-Weide, Sumpfdotter-
blumenwiesen, kleinflächige Fragmente der Zwergstrauch-Feuchtheide (Glockenheide-Gesellschaft) sowie
Kleinschmielen-Rasen, Röhrichtgesellschaften, Klein- (z.B. Kammseggenried) und Großseggenrieden
(z.B. Schnabelseggenried) und Reste des trockenen Birken-Eichenwaldes geprägt. Das Gebiet ist ein
traditioneller, regional bedeutsamer Rast- und Nahrungsplatz für durchziehende Vogelarten sowie ein
wichtiges Brutgebiet für die streng geschützten Arten Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Kiebitz, Wiesen-
pieper, Schafstelze, Steinkauz, Baumfalke, Zwergtaucher, Rebhuhn und Wachtel. Darüber hinaus brütet
im Gebiet auch der Austernfischer. Das"Füchtorfer Moor" ist ferner wichtiger Nahrungshabitat der in Waren-
dorf-Milte gelegenen Graureiherkolonie. Ziel dieser Verordnung ist der Erhalt bzw. die Entwicklung und
extensive Bewirtschaftung des Grünlandkomplexes mit Feucht- und Magergrünland als Lebensraum für
Wat- und Wiesenvögel sowie die Entwicklung von feuchten Hochstaudenfluren und Heideflächen. Das
Gebiet ist auch wegen seines Entwicklungspotentials eine herausragende Teilfläche im landesweiten
Verbund der Moor- und Feuchtwiesenschutzgebiete. Darüber hinaus stellt der Speckengraben mit seinen
bachbegleitenden Säumen eine wichtige lineare Struktur mit hohem ökologischem Potential im Naturraum
dar. Mit dieser Verordnung werden die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes mit der Darstellung eines
"Gebietes zum Schutz der Natur" sowie des Gebietsentwicklungsplanes,
Teilabschnitt Münsterland, mit der Darstellung eines "Bereiches für den Schutz der Natur" konkretisiert
und erfüllt.
Im Naturschutzgebiet sind folgende FFHLebensräume kartiert:
- Dünen mit offenen Grasflächen mit Cory nephorus und Agrostis (2330)
- Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation der Magnopotaminons oder Hydrocharitions (3150)
- Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix (4010)
- Magere Flachland-Magerwiesen (6510)

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 23 Absatz 1 Ziffern 1 – 3 BNatSchG insbesondere:

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten,
insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten
in einem ehemaligen Moorgebiet und von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien
und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers, des feuchten Grünlandes
sowie nährstoffarmer Feuchtstandorte;

b) zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als landesweit bedeutsames
Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten;

c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen
Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders
seltene Böden;

d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes;

e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen
ökologischer Zusammenhänge;

f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung.

Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung,
Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft
sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasse und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz
der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung anzustreben.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft kann -außer auf den vegetationskundlich bedeutsamen Flächen -
entsprechend den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis fortgeführt werden.
Einschränkungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung und der jagdlichen Nutzung, die über die in den
Festsetzungen aufgeführten Einschränkungen hinaus gehen und die zum Schutz von Arten sowie die zur
Herstellung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften im Sinne des Schutzzwecks zweckmäßig s
ind, bleiben freiwilligen Vereinbarungen mit den betroffenen Landwirten (Vertragsnaturschutz) oder mit dem
betroffenen Jagdrechtinhabern vorbehalten.

Links auf externe Dokumente

http://www.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Sassenberg_Text NSG.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1985-01-05)
Amtsblatt alt (1987-12-26)
Amtsblatt alt (1989-11-04)
Amtsblatt alt (1996-10-23)
Amtsblatt alt (1997-07-19)
Amtsblatt alt (1999-10-30)
Amtsblatt alt (2008-07-25)
Amtsblatt alt (2008-10-31)( Bem.: Berichtigung)
Amtsblatt esg alt (1984-02-25)
LP Sassenberg (2016-04-15)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Abgrenzung vom Kreis WAF uebernommen. (Mai 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Sassenberg


öffentlicher Report generiert:20250514      domainobjectid: 3744386     Edate: 20160608