Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WAF-006
Gebietsname: NSG Lippeaue zwischen Goettingen und Cappel

Digitalisierte Fläche: 141.4706 ha     offizielle Fläche: 141.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung ist erforderlich gemaess Paragraph 20a), b) und c) LG NW
insbesondere

Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Gliessgewaessers
inklusive seiner Aue mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem (jeweiligen Leit-
bild) des Fliessgewaessertyps, ggf. in seiner kulturlandschaftlichen Praegung durch

- Erhaltung und Wiederherstellung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik,
- Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers fuer seine typische Fauna
im gesamten Verlauf,
- moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und
diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen,
- Vermeidung von Stoerungen , ggf.Regelung von (Freizeit-) Nutzungen,
- Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rueckbau von Ufer-
befestigungen,

Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen und eutrophen Stillgewaesser mit Arten der Charetea,
Lemnetea, und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch

- Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe,
- Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw.Minimierung von Naehrstoff-
eintraegen,
- Nutzung des Gewaessers auf ein naturvertraegliches Mass,
- Erhaltung bzw.Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und des
Naehrstoffhaushalts,

Zur Erhaltung und Foerderung der Jagdgebiete und Zwischenquartiere der Population des Grossen
Mausohrs durch

- Erhaltung und Optimierung und ggf.Foerderung von Altholzbestaenden, Totholz, feuchten und nassen
Waldbereichen, naturnahen Fliess- und Kleingewaessern, bluetenreichen Wegsaeumen, Tuempeln
und strukturreichen Waldraendern im Uebergang zum Offenland mit anschliessenden Hecken, Baum-
reihen und Kleingehoelzen (Foerderung des Insektenreichtums),
- Erhalt und Foerderung des Insektenreichtums durch Verzicht auf Biozide, insbesondere Insektizide,
- Erhalt vorhandener Hoehlenbaeume und Foerderung des Nachwachsens von Hoehlenbaeumen
durch Erhalt geeigneter aelterer Baeume (insbesondere Buchen und Eichen) ueber das Umtriebsalter
hinaus,
- ausreichende Erhaltung stoerungsfreier Bereiche,

Zur Erhaltung und Foerderung der Jagdgebiete der Teichfledermaus durch

- Erhalt und Foerderung des Insektenreichtums, daher kein Einsatz von Bioziden, insbesondere
Insektiziden,
- Erhaltung und Optimierung der als Jagdgebiete der Teichfledermaus bekannten Gewaesser zu
moeglichst naturnahen und wenig belasteten Biotopen sowie Foerderung des Insektenreichtums
durch Entwicklung von bluetenreichen Hochstaudenfluren und naturnahe Ufergestaltung,

Zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer
charakteristischen Vegetation und Fauna durch

- extensive Nutzung bei geringer oder keiner Duengung (vgl.Kulturlandschaftsprogramm),
- Foerderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen auf
geeigneten Standorten,
- Vermeidung von Eutrophierung,

Zur Erhaltung und Foerderung von

- Nass- und Feuchtgruenland inklusive Flutrasen (Paragraph 62- Biotope),
- Roehrichten (Paragraph 62-Biotope),
- Laubfroschvorkommen durch Erhaltung und Schaffung von periodisch ueberfluteten Senken und
Blaenken in der Aue,
- Erhaltung und Foerderung der Naturentwicklung unter Einfluss von ganzjaehrig in geringer Dichte
weidenden Huftieren auf Teilflaechen,

Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen
Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess
Artikel 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992.
Hierbei handelt es sich um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des
Paragraph 48 d Absatz 4 LG NW:

- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
-.Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (3150),
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum),
- Steinbeisser,
- Flussneunauge,
- Bachneunauge,

Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz NATURA 2000 und/oder fuer Arten des Anhang II/IV
der FFH-Richtlinie Bedeutung fuer:

- Steinbeisser,
- Groppe,
- Bachneunauge,
- Grosses Mausohr,

sowie fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie:

- Rauhhautfledermaus,
- Teichfledermaus,
- Laubfrosch,

sowie fuer Arten nach der Vogelschutzrichtlinie:

- Eisvogel,
- Loeffelente,
- Tafelente,
- Rohrweihe,
- Wachtelkoenig,
- Nachtigall,
- Pirol,
- Uferschwalbe,
- Krickente,
- Kampflaeufer,
- Bruchwasserlaeufer,
- Kiebitz,
- Knaekente,
- Bekassine,
- Wasserralle,
- Zwergtaucher,
- Teichrohrsaenger,
- Pfeifente,
- Wiesenpieper,
- Flussregenpfeifer,
- Wanderfalke,
- Uferschnepfe,
- Zwergsaeger,
- Schwarzmilan,
- Tuepfelsumpfhuhn,
- Fussuferlaeufer,
- Spiessente,
- Trauerseeschwalbe,
- Gaensesaeger,
- Grosser Brachvogel,
- Fischadler,
- Gruenschenkel,
- Rotschenkel.

- Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden
und wegen der biogeographischen Bedeutung,
- Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
- Zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer
Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge,
- Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung.

Entwicklungsziel fuer das gesamte Gebiet ist die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, reichstrukturierten
Auenlandschaft mit Blaenken, Altweaessern als typische Stillgewaesser sowie die Wiederherstellung
einer natuerlichen Ueberflutungsdynamik (nach Vorgabe des Lippeauenprogramms).
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die extensive Gruenlandnutzung (Mahd) zur Entwicklung magerer
Flachlandmaehwiesen. Der Gebietskomplex enthaelt qualitativ und flaechenmaessig sehr wichtige
Kernbereiche in der mittleren Lippeaue und ist somit innerhalb der Ost-West-Achse der Westfaelischen
Bucht von zentraler Bedeutung fuer den landesweiten Biotopverbund.
Die im Rahmen des Lippeauenprogramms beabsichtigten und z.T. bereits eingeleiteten Massnahmen
zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung sowie zur Renaturierung der Lippe durch Beseitigung
der Steinschuettungen sollen intensiv voran getrieben werden.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Wadersloh.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1987, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1987-12-26)
Amtsblatt alt (1991-12-21)
LP Wadersloh (2005-01-28)
LP Wadersloh alt (1991-06-25)
LP Wadersloh alt (1991-10-18)
LP Wadersloh alt (2003-08-01)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Die Unterschutzstellung der beiden ehemaligen Naturschutzgebiete "Lippeaue bei Haus Heerfeld (WAF-006) und "Lippealtwasser nordlich Eickelborn (WAF-027) wird durch die 1.Aenderung der Landschaftsplanes Waderloh aufgehoben.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Warendorf Gemeinde(n): Wadersloh


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2283397     Edate: 20110511