Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: VIE-049
Gebietsname: NSG Holter Heide

Digitalisierte Fläche: 121.4846 ha     offizielle Fläche: 121.5000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Schutzausweisung dient der Erhaltung und Optimierung dieses vielgestaltigen Waldkomplexes für artenreiche Lebensgemeinschaften und als Lebensstätte wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensstätte für Reptilien, Amphibien, Brutvögel, als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätte für ziehende Vögel und damit dem Schutz eines Teils des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Wiederherstellung und Entwicklung bereits abge-gangener oder abgängiger hochwertigen Lebensstätten und –räume sowie insbesondere im Süden und Osten deren Entwicklung zur nachhaltigen Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes und des Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen.
Innerhalb des N04 Holter Heide sind Trockenrasen und Zwergstrauchheiden als gesetzlich geschützte Biotope geschützt.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LPA_Grenzwald_Schwalm_Textl_Festsetzungen.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Grenzwald_Schwalm (2024-03-28)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Geometrie vom Kreis übernommen (2024)


LAGE



öffentlicher Report generiert:20250222      domainobjectid: 5067637     Edate: 20241114