Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: VIE-030
Gebietsname: NSG Salbruch

Digitalisierte Fläche: 327.3057 ha     offizielle Fläche: 327.3100 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung dient:
• der Erhaltung und Entwicklung des Talraumes der Niers, als breites, flach ausgezogenes Niederungsgebiet einschließlich der Terrassenkanten und der Erhaltung der großflächigen, von Gräben und der eingedeichten Niers durchzogenen Grünlandbereiche mit hohem Naturpotenzial.
Die Niersniederung hat mit ihren vernässten Grünlandbereichen und Bruchwaldstandorten im regionalen Biotopverbundsystem eine hervorragende Bedeutung. Sie stellt eine durchgehende Nord-Süd-Verbindung im Kreisgebiet dar, die außerdem noch verschiedene, in Ost-West-Richtung verlaufende, ökologische Leitlinien miteinander verbindet.
• der Erhaltung und Wiederherstellung von meist kleinflächigen Mooren und Brüchern, Kleingewässern, offenen oder verlandeten Altarmen als Relikte der ehemals großflächig versumpften Niersniederung,
• der Erhaltung der Niederungslandschaft der Niers mit ihren feuchten bis nassen Wiesen und Weiden, kleinflächigen Mooren und Brüchern, offenen Wasserflächen mit Verlandungszonen, Kopfbäumen und Feldhecken als Lebensraum seltener und gefährdeter, wild wachsender und wild lebender Tier- und Pflanzenarten sowie Pflanzengesellschaften, insbesondere Höhlenbrüter, Wiesenvögel, Kleinsäuger, Gliederfüßler und Amphibien sowie Pflanzen der Feuchtwiesen, Röhrichte, Moore, Brücher und Riede,
• der Erhaltung und Entwicklung feuchter bis nasser Wiesen und Weiden durch extensive Bewirtschaftung und Pflege als Lebensraum für bestandsgefährdete Tier- und Pflanzenarten,
Im Schutzgebiet kommen u.a. folgende gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor:
a. Vögel
• Bekassine
• Dorngrasmücke
• Wiesenpieper
• Schafstelze
• Knäckente
• Wasserralle
• Steinkauz
• Teichrohrsänger
• Gartenrotschwanz
• Nachtigall
• Hohltaube
b. Amphibien
• Bergmolch
• Teichmolch
• Kreuzkröte
c. Libellen
• Schlanklibellen
d. Pflanzen
• Ufersegge
• der Erhaltung und Entwicklung zusammenhängender stör- und strukturarmer Grünland- und Feuchtgrünlandkomplexe als Lebensraum, insbesondere für bestandsgefährdete Wat- und Wiesenvögel,
• der Wiederherstellung von Mooren, Brüchern, Altarmen und Kleingewässern durch Renaturierung der durch menschlichen Einfluss veränderten Standorte zu Lebensräumen für wild wachsende Pflanzen und wild lebende Tiere,
• der Erhaltung der Niersniederung wegen ihrer besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit für die naturbezogene Erholung des Menschen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mittlere Niers_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP6_Mittlere_Niers-1Aend_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1991, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Mittlere Niers (1991-08-23)
LP Mittlere Niers (2016-01-21)( Bem.: 1.Änderung)
LP Mittlere Niers alt (1990-03-11)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Geometrie vom Kreis übernommen (2024)


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Viersen Gemeinde(n): Viersen, Willich, Tönisvorst


öffentlicher Report generiert:20250222      domainobjectid: 3032795     Edate: 20140801