Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: VIE-026
Gebietsname: NSG Altbuchen an Harbes Hof

Digitalisierte Fläche: 5.4985 ha     offizielle Fläche: 5.5000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das Schutzgebiet ist in der Festsetzungskarte und in den Beikarten abgegrenzt.
Die Schutzausweisung dient:
• der Erhaltung eines Altbuchenbestandes als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten wie Höhlenbrüter und Fledermäuse.
• der Erhaltung einer Kuhle als Standort der seltenen und gefährdeten Pflanzengesellschaft des Großseggenrieds und als Lebensraum seltener und gefährdeter, wild lebender Tierarten wie Wasservögel, Wasserinsekten und Amphibien.
Weitere ausführliche Angaben zum Schutzgebiet sind im ökologischen Fachbeitrag zu finden unter: a) Ökologische Haupteinheit 4 c „Flugdecksandplatten der Mittelterrasse“ und 2 a „Rinnen in der Mittelterrasse“ b) Ökologisch wertvolle Gebiete, Biotopkatasterordnungs-Nr. 14 und 15
Im Schutzgebiet kommen u.a. folgende gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor: a) Kleinsäugetiere
• Großabendsegler (vermutetes Quartier) b) Vögel
• Waldkauz
• Hohltaube
• Kleinspecht
• Teichralle c) Pflanzen
• Ufersegge
Aus diesen Schutzgründen ergeben sich für das Naturschutzgebiet über die allgemeinen Regelungen unter 2.0.1 und 2.0 hinaus folgende gebietsspezifischen und speziellen Gebote und Verbote:
A. Gebietsspezifische, das gesamte Schutzgebiet abdeckende Gebote und Verbote:
• Das Naturschutzgebiet ist entlang seiner Grenzen einzuzäunen.
• Für das Naturschutzgebiet ist unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Schutzziele ein Pflege- und Entwicklungsplan aufzustellen, aus dem sich weitere Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen über das festgesetzte Maß hinaus, insbesondere zur Erhaltung der Uferseggenbestände, ergeben können.
Die Einzäunung des Naturschutzgebietes ist wegen der von den Altbäumen durch herabfallendes Totholz, Kronenbruch usw. ausgehenden Gefahr im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig. Die Durchführung der sich aus den Pflege- und Entwicklungsplänen ergebenden zusätzlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wird einvernehmlich mit den derzeitigen Grundeigentümern geregelt, soweit nicht aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften eine weitergehende Beteiligung notwendig ist.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Untere Niers-Toenisberger Hoehen_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 1989, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Untere Niers-Tönisberger Höhen (1989-10-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Geometrie vom Kreis übernommen (2024)


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Viersen Gemeinde(n): Grefrath


öffentlicher Report generiert:20250222      domainobjectid: 3032791     Edate: 20140801