Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: VIE-005
Gebietsname: NSG Luesekamp und Boschbeek

Digitalisierte Fläche: 254.9040 ha     offizielle Fläche: 254.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Schutzausweisung dient der Erhaltung und Optimierung dieses vielgestaltigen Kulturlandschaftskomplexes für artenreiche Lebensgemeinschaften und als Lebensstätte be-stimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensstätte für Brutvögel, als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätte für ziehende Vögel und damit dem Schutz eines Teiles des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Wiederherstellung und Entwicklung bereits abgegangener oder abgängiger hochwertiger Lebensräume und Lebensgemeinschaften zur nachhaltigen Sicherung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushal-tes und des hohen Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen. Die Schutzausweisung dient darüber hinaus der nachhaltigen Sicherung des Umfeldes von Bodendenkmalen und archäologischen Fundplätzen.
Zudem dient die Schutzausweisung der Wiederherstellung und Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftli-chem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie:
• Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] (2310)
• Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330)
• Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130)
• Dystrophe Seen und Teiche (3160)
• Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010)
• Trockene europäische Heiden (4030)
• Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden (6410)
• Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)
• Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150)
• Hainsimsen-Buchenwald (9110)
• Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190)
• Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum)
sowie der Wiederherstellung und Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie:
• Kammmolch
Innerhalb des N13 Lüsekamp und Boschbeek sind insbesondere Bruch- und Sumpfwälder, stehende Binnengewässer, Zwergstrauch- und Ginsterheiden, artenreiche Magerwiesen und Magerweiden, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen als gesetzlich geschützte Biotope geschützt. Der Anteil aller gesetzlich geschützter Biotope beträgt etwa 52 Prozent der Gesamtfläche des Schutzgebiets. Das Naturschutzgebiet grenzt südlich und südwestlich an den Nationalpark De Meinweg der Niederlande.
Das Naturschutzgebiet N13 Lüsekamp und Boschbeek umfasst das FFH-Gebiet DE-4802-301 Lüsekamp und Boschbeek.
Im FFH-Gebiet bedeutsame Vorkommen von Vogelarten sind:
• Krickente, Baumfalke, Kornweihe, Wespenbussard, Zwergtaucher, Heidelerche, Pirol, Wasserralle, Blaukehlchen, Schwarzkehlchen, Teichrohrsänger, Schwarzspecht, Wiesenpieper, Ziegenmelker

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LPA_Grenzwald_Schwalm_Textl_Festsetzungen.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1979, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1979-10-25)
Amtsblatt alt (1981-08-20)
LP Elmpter Wald alt (1987-02-19)
LP Elmpter Wald alt (2004-09-03)( Bem.: 2.Aenderung)
LP Grenzwald_Schwalm (2024-03-28)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Geometrie vom Kreis übernommen (2024)


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Viersen Gemeinde(n): Niederkrüchten


öffentlicher Report generiert:20250222      domainobjectid: 3032773     Edate: 20140801