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LINFOS-Kennung: VIE-005 Schutzziel: Die Schutzausweisung dient der Erhaltung und Optimierung dieses vielgestaltigen Kulturlandschaftskomplexes für artenreiche Lebensgemeinschaften und als Lebensstätte be-stimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensstätte für Brutvögel, als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätte für ziehende Vögel und damit dem Schutz eines Teiles des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Wiederherstellung und Entwicklung bereits abgegangener oder abgängiger hochwertiger Lebensräume und Lebensgemeinschaften zur nachhaltigen Sicherung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushal-tes und des hohen Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen. Die Schutzausweisung dient darüber hinaus der nachhaltigen Sicherung des Umfeldes von Bodendenkmalen und archäologischen Fundplätzen. Zudem dient die Schutzausweisung der Wiederherstellung und Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftli-chem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie: • Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] (2310) • Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330) • Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130) • Dystrophe Seen und Teiche (3160) • Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010) • Trockene europäische Heiden (4030) • Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden (6410) • Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) • Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150) • Hainsimsen-Buchenwald (9110) • Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190) • Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) sowie der Wiederherstellung und Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie: • Kammmolch Innerhalb des N13 Lüsekamp und Boschbeek sind insbesondere Bruch- und Sumpfwälder, stehende Binnengewässer, Zwergstrauch- und Ginsterheiden, artenreiche Magerwiesen und Magerweiden, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen als gesetzlich geschützte Biotope geschützt. Der Anteil aller gesetzlich geschützter Biotope beträgt etwa 52 Prozent der Gesamtfläche des Schutzgebiets. Das Naturschutzgebiet grenzt südlich und südwestlich an den Nationalpark De Meinweg der Niederlande. Das Naturschutzgebiet N13 Lüsekamp und Boschbeek umfasst das FFH-Gebiet DE-4802-301 Lüsekamp und Boschbeek. Im FFH-Gebiet bedeutsame Vorkommen von Vogelarten sind: • Krickente, Baumfalke, Kornweihe, Wespenbussard, Zwergtaucher, Heidelerche, Pirol, Wasserralle, Blaukehlchen, Schwarzkehlchen, Teichrohrsänger, Schwarzspecht, Wiesenpieper, Ziegenmelker Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LPA_Grenzwald_Schwalm_Textl_Festsetzungen.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1979, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1979-10-25) Amtsblatt alt (1981-08-20) LP Elmpter Wald alt (1987-02-19) LP Elmpter Wald alt (2004-09-03)( Bem.: 2.Aenderung) LP Grenzwald_Schwalm (2024-03-28) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie vom Kreis übernommen (2024) LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Viersen Gemeinde(n): Niederkrüchten öffentlicher Report generiert:20250222 domainobjectid: 3032773 Edate: 20140801 |