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LINFOS-Kennung: VIE-003 Schutzziel: Die Schutzausweisung dient der Erhaltung und Optimierung dieses vielgestaltigen Kulturlandschaftskomplexes für artenreiche Lebensgemeinschaften und als Lebensstätte be-stimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensstätte des Bibers, für Brutvögel, als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätte für ziehende Vögel und damit dem Schutz eines Teiles des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Wiederherstellung und Ent-wicklung bereits abgegangener oder abgängiger hochwertiger Lebensräume und Lebensgemeinschaften zur nachhaltigen Sicherung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des hohen Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen. Die Schutzausweisung dient darüber hinaus der nachhaltigen Sicherung des Umfeldes von Bodendenkmalen und archäologischen Fundplätzen. Zudem dient die Schutzausweisung der Wiederherstellung und Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftli-chem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie: • Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130) • Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) • Dystrophe Seen und Teiche (3160) • Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) • Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010) • Trockene europäische Heiden (4030) • Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkhalbtrockenrasen (5130) • Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) • Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) • Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150) • Hainsimsen-Buchenwald (9110) • Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190) • Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) sowie der Wiederherstellung und Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie: • Kammmolch • Bauchige Windelschnecke Innerhalb des N08 Elmpter Schwalmbruch sind insbesondere Bruch- und Sumpfwälder, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Trockenrasen, Zwergstrauch-, Ginster-, Wachol-derheiden sowie Fließgewässerbereiche und stehende Binnengewässer als gesetzlich geschützte Biotope geschützt. Das Naturschutzgebiet N08 Elmpter Schwalmbruch umfasst das FFH-Gebiet DE-4702-302 Elmpter Schwalmbruch. Im FFH-Gebiet bedeutsame Vorkommen von Vogelarten sind: ? Eisvogel, Knäkente, Krickente, Löffelente, Fischadler, Kornweihe, Wespenbussard, Zwergtaucher, Heidelerche, Pirol, Wasserralle, Rohrdommel, Blaukehlchen, Schwarz-kehlchen, Teichrohrsänger, Bekassine, Waldwasserläufer, Schwarzspecht, Wiesenpieper, Ziegenmelker Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LPA_Grenzwald_Schwalm_Textl_Festsetzungen.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1964, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1964-12-07) LP Elmpter Wald alt (1987-02-19) LP Elmpter Wald alt (2004-09-03)( Bem.: 2.Aenderung) LP Grenzwald_Schwalm (2024-03-28) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie vom Kreis übernommen (2024) LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Viersen Gemeinde(n): Niederkrüchten, Brüggen öffentlicher Report generiert:20250222 domainobjectid: 3032772 Edate: 20140801 |