Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: UN-056
Gebietsname: NSG Lippeaue von Stockum bis Werne

Digitalisierte Fläche: 187.4308 ha     offizielle Fläche: 188.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG NW


1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe südlich und östlich von Werne mit seinen herausragenden Refugial- und Vernetzungsfunktionen. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere:

- Lippe mit Nebenbächen und wasserzügigen Siepen
- Umlaufgräben am Streichwehr Werne und Wehr Stockum
- natürliche, eutrophe Stillgewässer, Altwässer und ein Altarm samt Schwimmblatt- und Unterwasservegetation
- Teiche
- Röhrichte, Seggenriede und Schilfbestände
- trockene bis feuchte/nasse Brachen mit Hochstaudenfluren
- Saumgesellschaften
- Weidelgras-Weißkleeweiden unterschiedlich feuchter Ausprägung
- Flutmulden mit ausgebildeten Flutrasen-Gesellschaften
- Gebüschkomplexe, Baumstrukturen und Hecken
- Silberweiden-Auwald und Weiden-Ufergehölze
- Kopfweiden



2. Zum Schutz, zur Optimierung und zur Entwicklung von natürlichen Lebens-räumen und von Habitaten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von ge-meinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind.

Zu den Bestandteilen der FFH-Gebiete Lippeaue zwischen Hamm und Werne (DE-4312-301) und Teilabschnitte Lippe Unna, Hamm, Soest, Warendorf (DE-4314-302) zählen:

a) gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48d Abs. 4 LG:

- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)
- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)


b) und gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48 d Abs. 4 LG:

- Flussneunauge


c) Die Lippeaue östlich und südlich von Werne hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mausergebiet eine besondere Bedeutung.

Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören:

- Eisvogel
- Rohrweihe


Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum u.a. für fol-gende, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführte Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten:

Teichrohrsänger, Löffelente, Nachtigall, Zwergtaucher, Wasserralle, Kiebitz, Flussuferläufer sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel.

3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehnten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer be-sonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund

4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue südöstlich von Werne

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Werne-Bergkamen_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Werne-Bergkamen_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bergkamen-Werne (2007-12-04)( Bem.: 2.Änderungsverfahren)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis übernommen.(April 2014). Die NSG´s UN-016, UN-017 und UN-018 sind im neuen Naturschutzgebiet UN-056 aufgegangen


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Unna Gemeinde(n): Werne, Bergkamen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4077957     Edate: 20170213