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LINFOS-Kennung: UN-056 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG NW 1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe südlich und östlich von Werne mit seinen herausragenden Refugial- und Vernetzungsfunktionen. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere: - Lippe mit Nebenbächen und wasserzügigen Siepen - Umlaufgräben am Streichwehr Werne und Wehr Stockum - natürliche, eutrophe Stillgewässer, Altwässer und ein Altarm samt Schwimmblatt- und Unterwasservegetation - Teiche - Röhrichte, Seggenriede und Schilfbestände - trockene bis feuchte/nasse Brachen mit Hochstaudenfluren - Saumgesellschaften - Weidelgras-Weißkleeweiden unterschiedlich feuchter Ausprägung - Flutmulden mit ausgebildeten Flutrasen-Gesellschaften - Gebüschkomplexe, Baumstrukturen und Hecken - Silberweiden-Auwald und Weiden-Ufergehölze - Kopfweiden 2. Zum Schutz, zur Optimierung und zur Entwicklung von natürlichen Lebens-räumen und von Habitaten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von ge-meinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Zu den Bestandteilen der FFH-Gebiete Lippeaue zwischen Hamm und Werne (DE-4312-301) und Teilabschnitte Lippe Unna, Hamm, Soest, Warendorf (DE-4314-302) zählen: a) gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48d Abs. 4 LG: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) b) und gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Flussneunauge c) Die Lippeaue östlich und südlich von Werne hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mausergebiet eine besondere Bedeutung. Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören: - Eisvogel - Rohrweihe Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum u.a. für fol-gende, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführte Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten: Teichrohrsänger, Löffelente, Nachtigall, Zwergtaucher, Wasserralle, Kiebitz, Flussuferläufer sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel. 3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehnten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer be-sonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund 4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue südöstlich von Werne Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Werne-Bergkamen_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Werne-Bergkamen_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (2007-12-04)( Bem.: 2.Änderungsverfahren) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis übernommen.(April 2014). Die NSG´s UN-016, UN-017 und UN-018 sind im neuen Naturschutzgebiet UN-056 aufgegangen LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Werne, Bergkamen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4077957 Edate: 20170213 |