Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: UN-055
Gebietsname: NSG Lippeaue von Werne bis Heil

Digitalisierte Fläche: 414.6986 ha     offizielle Fläche: 415.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) und c) LG NW

1.zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Als Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere:

- Lippe samt Unterwasservegetation
- Beverbach
- kleinere Fließgewässer und wasserzügige Siepen
- natürliche eutrophe Stillgewässer, Altwässer und Altarme samt typischer Vegetationszonierung
- Teiche
- Quellbereiche
- (Bach)-Röhrichte, Seggenriede und Schilfbestände
- trockene bis feuchte Hochstaudenfluren
- Calthion-Wiesen und teils magere Glatthafer-Wiesen
- Weidelgras-Weißkleeweiden mit trocken-mageren, mesophilen sowie feuchten Ausprägungen
- zeitweilig wasserführende Flutmulden mit Flutrasen und Röhrichten
- Reste ehemaliger Weich- und Hartholz-Auwälder mit Eschen, Weiden und Erlen
- Gebüschkomplexe und Baumstrukturen
- Weiden-Ufergehölze
- Feldgehölze und Laubwälder
- Kopfweiden
- Obstwiesen

2.Zum Schutz, zur Optimierung und zur Entwicklung von natürlichen Lebensräumen und von Habitaten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind.

Zu den Bestandteilen der FFH-Gebiete DE-4311-301 In den Kämpen, Im Mersche und Langerner Hufeisen, DE-4311-302 Disselkamp, Lippeaue südlich Waterhues und Unterlauf Beverbach und DE-4314-302 Teilabschnitte Lippe Unna, Hamm, Soest, Warendorf zählen:

a)gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48d Abs. 4 LG:

- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
- Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270)
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
- Hartholz-Auwälder (91F0)


b)und gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie die folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48 d Abs. 4 LG:

- Flussneunauge
- Kammolch


c)Die Lippeaue von Werne bis Heil hat weiterhin für zahlreiche
Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mauser-Gebiet eine besondere Bedeutung.

Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gel-ten, gehören u.a.:

- Eisvogel
- Rohrweihe

Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum u.a. für folgende, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführte Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten:

Uferschwalbe, Teichrohrsänger, Nachtigall, Zwergtaucher, Flussuferläu-fer, Flussregenpfeifer, Wasserralle, Waldwasserläufer, Bruchwasserläufer, Kiebitz sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservogelarten.

3.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehnten und naturnahen Flussaue, südwestlich von Werne, mit einem abwechslungsreichen Le-bensraummosaik und einer besonderen Bedeutung im landesweiten Biotop-verbund

4.wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue südöstlich von Werne

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Werne-Bergkamen_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Werne-Bergkamen_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Bergkamen-Werne (2007-12-04)( Bem.: 2. Änderungsverfahren)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis übernommen. (April 2014). Die NSG´s UN-012, UN-013, UN-014 und UN-015 sind im neuen Naturschutzgebiet UN-055 aufgegangen.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Unna Gemeinde(n): Werne, Bergkamen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4077956     Edate: 20170213