LINFOS-Kennung: UN-054 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG NW 1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe südöstlich von Lünen mit seinen herausragenden Refugial- und Vernetzungsfunktionen. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere: - Lippe samt Unterwasservegetation - kleinere Fließgewässer und wasserzügige Siepen wie z.B. Rothenbach und Düsterbach - natürliche, eutrophe Stillgewässer und Altwasser samt typischer Vegetationszonierung - Teiche - naturnaher Obergraben und Untergraben - Schwimmblatt- und Unterwasservegetation - Zweizahnufergesellschaften - Röhrichte, Seggenriede und Schilfbestände - trockene bis feuchte Brachen und Saumgesellschaften - Hochstaudenfluren teils feuchter Ausprägung mit Mädesüß - Weidelgras-Weißkleeweiden unterschiedlicher Ausprägung - Nass- und Feuchtgrünland mit Sumpfdotterblumen und Seggen - Gebüschkomplexe, Hecken und Baumstrukturen - Silberweiden-Auwald samt begleitender Baumarten - Weiden-Ufergehölze - Erlenbestände - Buchen-Eichenwald 2. Zum Schutz und zur Optimierung der natürlichen Lebensräume und der Habitate wild lebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Zu den Bestandteilen der FFH-Gebiete. In den Kämpen, Im Mersche und Langerner Hufeisen (DE-4311-301) und Teilabschnitte Lippe Unna, Hamm, Soest, Warendorf (DE-4314-302) zählen: a) gemäß dem Anhang I der FFH-Richtlinie die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48d Abs. 4 LG: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) b) gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie die folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Flussneunauge c) Die Lippeaue von Wethmar bis Lünen hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mausergebiet eine besondere Bedeutung. Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören u.a.: - Eisvogel - Rohrweihe Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum für u.a. folgende, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführte Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten: Uferschwalbe, Teichrohrsänger, Nachtigall, Zwergtaucher, Waldwasserläufer, Kiebitz, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Wasserralle, Beutelmeise sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel. 3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehnten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund 4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Luenen_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Luenen_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lünen (2007-12-04)( Bem.: 1. Änderungsverfahren) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis übernommen. (April 2014). Die NSG´s UN-007 und UN-009 sind im neuen Naturschutzgebiet UN-054 aufgegangen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Lünen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4077955 Edate: 20170213 |