Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: UN-052
Gebietsname: NSG Lippeaue Selm

Digitalisierte Fläche: 100.2178 ha     offizielle Fläche: 100.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG NW


1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe im Stadtgebiet von Selm mit seinen herausragenden
Refugial- und Vernetzungsfunktionen. Als besonders schutzwürdige
Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere:

- Lippe samt ihrer Unterwasservegetation
- kleinere Fließgewässer und wasserzügige Siepen
- natürliche, eutrophe Stillgewässer und Altwasser samt Schwimmblatt- und Unterwasservegetation
- Teiche
- Röhrichte und Schilfbestände
- trockene bis feuchte Brachen
- Saumgesellschaften
- Hochstaudenfluren
- Weidelgras-Weißkleeweiden verschiedener Ausprägung
- Gebüschkomplexe und Baumstrukturen
- Weiden-Auwald samt begleitender Baumarten
- Weiden-Ufergehölze
- Kopfweiden
- Obstwiesen

2. Zum Schutz, zur Optimierung und zur Entwicklung von natürlichen Lebensräumen und von Habitaten wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind.

Zu den Bestandteilen des FFH-Gebietes "Lippeaue" (DE-4209-302) zählen, gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie, die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48d Abs. 4 LG:

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)


a) Die Lippeaue von Selm hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mausergebiet eine besondere Bedeutung.

Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören u.a. insbesondere:

- Eisvogel
- Rohrweihe


b) Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum für u.a. folgende, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführte
Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten:

Teichrohrsänger, Flussuferläufer, Zwergtaucher, Kiebitz, Nachtigall sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel

3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund

4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Selm_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Selm_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP Änderungsverfahren

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Selm (2007-12-04)( Bem.: 1. Änderungsverfahren)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung vom Kreis übernommen. (April 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Unna Gemeinde(n): Selm


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4077953     Edate: 20170213