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LINFOS-Kennung: UN-052 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b) und c) LG NW 1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb des landesweit bedeutsamen Auenkorridors der Lippe im Stadtgebiet von Selm mit seinen herausragenden Refugial- und Vernetzungsfunktionen. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gelten insbesondere: - Lippe samt ihrer Unterwasservegetation - kleinere Fließgewässer und wasserzügige Siepen - natürliche, eutrophe Stillgewässer und Altwasser samt Schwimmblatt- und Unterwasservegetation - Teiche - Röhrichte und Schilfbestände - trockene bis feuchte Brachen - Saumgesellschaften - Hochstaudenfluren - Weidelgras-Weißkleeweiden verschiedener Ausprägung - Gebüschkomplexe und Baumstrukturen - Weiden-Auwald samt begleitender Baumarten - Weiden-Ufergehölze - Kopfweiden - Obstwiesen 2. Zum Schutz, zur Optimierung und zur Entwicklung von natürlichen Lebensräumen und von Habitaten wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Anhängen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Zu den Bestandteilen des FFH-Gebietes "Lippeaue" (DE-4209-302) zählen, gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie, die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse i.S. des § 48d Abs. 4 LG: - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) - Feuchte Hochstaudenfluren (6430) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) a) Die Lippeaue von Selm hat für zahlreiche Vogelarten als Brut-, Nahrungs-, Rast-, Überwinterungs- und/oder Mausergebiet eine besondere Bedeutung. Zu den im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführten Vogelarten, für die entsprechend die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten, gehören u.a. insbesondere: - Eisvogel - Rohrweihe b) Darüber hinaus fungiert die Lippeaue auch als Teil-Lebensraum für u.a. folgende, nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführte Vogelarten, für die ebenfalls die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG gelten: Teichrohrsänger, Flussuferläufer, Zwergtaucher, Kiebitz, Nachtigall sowie zahlreiche weitere Wat- und Wasservögel 3. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen insbesondere zur Erhaltung und Förderung einer ausgedehten, naturnahen Flussaue mit einem abwechslungsreichen Lebensraummosaik und einer besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbund 4. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Lippe und ihrer Aue Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Selm_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Raum Selm_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP Änderungsverfahren Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Selm (2007-12-04)( Bem.: 1. Änderungsverfahren) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis übernommen. (April 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Selm öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4077953 Edate: 20170213 |