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LINFOS-Kennung: UN-002 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) LG 1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaf-ten oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten. Als besonders schutzwürdig gelten insbesondere - der Beversee als naturnahes eutrophes Stillgewässer mit Vorkommen typischer Wasserpflanzengesellschaften und Fauna - die naturnahen bodensauren Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren sowie Waldränder - die in Teilen stark vernässten Erlen- und Birkenbestände mit Bruch-waldcharakter - die Grünlandflächen und Saumstrukturen als Lebensraum für typische Tier- und Pflanzenarten - die zahlreichen Bombentrichter als wertvolle Zusatzstruktur für Amphi-bien und Libellen Folgende Biotope und Arten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufge-führt sind, kommen im Gebiet vor und bedürfen des besonderen Schutzes: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91 E0, prioritärer Lebens-raum) - natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) - alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) - Kammmolch (Anhang II) - Abendsegler und Wasserfledermaus (Anhang IV) - Eisvogel und Mittelspecht (Anhang I VS-RL) sowie weitere Arten nach Anhang II der Vogelschutz-Richtlinie Der Schutzzweck ist insbesondere: a) Erhalt, Förderung und Entwicklung von nach der FFH-Richtlinie besonders geschützten Lebensraumtypen sowie Lebensgemeinschaften offener Gewäs-ser und Verlandungszonen mit seltenen und gefährdeten Wasservögeln, na-turnahem Fischbestand und den übrigen charakteristischen Tier- und Pflan-zenarten. b) Sicherung und Optimierung der vielen Kleingewässer. c) Erhalt, Förderung und Entwicklung von nach der FFH-Richtlinie besonders geschützten Lebensraumtypen sowie Lebensgemeinschaften naturnaher Waldtypen, wie Eichen-Hainbuchen-, Erlen-Eschen- und Eichen-Birkenwald mit ihren gefährdeten Tier und Pflanzenarten. d) Erhalt, Förderung und Entwicklung der von einer extensiven Grünlandnutzung abhängigen Feucht- und Nasswiesenvegetation sowie von Hochstaudenfluren mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1979, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1979-11-05) LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Amtsblatt alt (1985-03-23) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (April 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Unna Gemeinde(n): Bergkamen öffentlicher Report generiert:20260826 domainobjectid: 4077920 Edate: 20170213 |