Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: UN-002
Gebietsname: NSG Beversee

Digitalisierte Fläche: 100.1328 ha     offizielle Fläche: 101.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) LG
1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaf-ten oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten. Als besonders schutzwürdig gelten insbesondere
- der Beversee als naturnahes eutrophes Stillgewässer mit Vorkommen typischer Wasserpflanzengesellschaften und Fauna
- die naturnahen bodensauren Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren sowie Waldränder
- die in Teilen stark vernässten Erlen- und Birkenbestände mit Bruch-waldcharakter
- die Grünlandflächen und Saumstrukturen als Lebensraum für typische Tier- und Pflanzenarten
- die zahlreichen Bombentrichter als wertvolle Zusatzstruktur für Amphi-bien und Libellen
Folgende Biotope und Arten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufge-führt sind, kommen im Gebiet vor und bedürfen des besonderen Schutzes:
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91 E0, prioritärer Lebens-raum)
- natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
- alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
- Kammmolch (Anhang II)
- Abendsegler und Wasserfledermaus (Anhang IV)
- Eisvogel und Mittelspecht (Anhang I VS-RL) sowie weitere Arten nach Anhang II der Vogelschutz-Richtlinie
Der Schutzzweck ist insbesondere:
a) Erhalt, Förderung und Entwicklung von nach der FFH-Richtlinie besonders geschützten Lebensraumtypen sowie Lebensgemeinschaften offener Gewäs-ser und Verlandungszonen mit seltenen und gefährdeten Wasservögeln, na-turnahem Fischbestand und den übrigen charakteristischen Tier- und Pflan-zenarten.
b) Sicherung und Optimierung der vielen Kleingewässer.
c) Erhalt, Förderung und Entwicklung von nach der FFH-Richtlinie besonders geschützten Lebensraumtypen sowie Lebensgemeinschaften naturnaher Waldtypen, wie Eichen-Hainbuchen-, Erlen-Eschen- und Eichen-Birkenwald mit ihren gefährdeten Tier und Pflanzenarten.
d) Erhalt, Förderung und Entwicklung der von einer extensiven Grünlandnutzung abhängigen Feucht- und Nasswiesenvegetation sowie von Hochstaudenfluren mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1979, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1979-11-05)
LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen)
Amtsblatt alt (1985-03-23)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(April 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Unna Gemeinde(n): Bergkamen


öffentlicher Report generiert:20260826      domainobjectid: 4077920     Edate: 20170213