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LINFOS-Kennung: SU-130 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1, Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG insbesondere a) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: -- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiese (6510), -- Seggen- und binsenreiches Nassund Feuchtgrünland inkl. Brachen (NEC0); b) zur Erhaltung von Nass- und Feuchtlebensräumen als Lebensraum von teilweise in ihrem Bestand bedrohten, wildlebenden Pflanzen und Tieren und deren Lebensgemeinschaften; c) zur Erhaltung eines wichtigen Gebietes für die thermische Ausgleichsfunktion; d) zur Erhaltung und Entwicklung und zum Schutz klimasensitiver Lebensräume und Arten. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2026, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Alfter (2026-03-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Nach der Veröffentlichung des Landschaftsplans Alfter am 26.03.2026 wurde dieses Gebiet als neues NSG mit der Kennung SU-130 unter der Bezeichnung 'NSG Feuchtgrünland und Wiesen südöstlich Witterschlick‘ ausgewiesen (Mai.2026). digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Apr.2026) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Alfter öffentlicher Report generiert:20260508 domainobjectid: 5203669 Edate: 20260507 |