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LINFOS-Kennung: SU-129 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1, Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG insbesondere a) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (FFH-Richtlinie) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: -- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), -- Hainsimsen-Buchenwald (9110); b) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: -- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwald (91E0), -- Naturnahe Fließgewässer (NFM0), -- Sumpf- Moor- und Bruchwälder (NAC0), -- Nass- und Feuchtgrünland (NEC0); c) zur Erhaltung und Entwicklung eines großräumigen, möglichst naturnahen, störungs- und zerschneidungsarmen sowie altholz-, totholz- und strukturreichen Buchen-, Eichen- und Feuchtwald- Gebietes mit z. T. naturnahen Fließ- und Stillgewässern und mit möglichst landschaftstypischem Wasserhaushalt als Brut- und Nahrungsgebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Bestände von: -- Eisvogel, -- Grauspecht, -- Mittelspecht, -- Nachtigall, -- Pirol, -- Rotmilan, -- Schwarzspecht, -- weitere gefährdete Vogelart, -- Uhu, -- Wespenbussard; d) zur Erhaltung und Optimierung eines naturnahen strukturreichen Eichenmischwaldes mit teils alten Beständen als Ergänzung zu den Waldflächen des angrenzenden FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebietes im Kottenforst; e) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsraum von teilweise in ihrem Bestand bedrohten, wildlebenden Pflanzen und Tieren und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere als -- Brutstandort und Lebensraum für Mittelspecht und Grünspecht; f) zur Erhaltung und Optimierung von kleineren Stillgewässern als Trittsteinbiotope und Lebensraum für Amphibien insbesondere Kreuz- und Wechselkröte sowie für weitere wassergebundene Tier- und Pflanzenarten; g) zur Erhaltung eines wichtigen Gebietes für die thermische Ausgleichsfunktion; h) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz klimasensitiver Lebensräume und Arten wie Sumpfwald und Nassgrünland Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1998, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Alfter (2026-03-26) Amtsblatt alt (2004-04-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Ein Teil dieser Objekte gehörte zuvor zum NSG Kottenforst (Kennung SU-062). Nach der Veröffentlichung des Landschaftsplans Alfter am 26.03.2026 wurde dieses Gebiet als neues NSG mit der Kennung SU-129 ausgewiesen und unter dem Namen 'NSG Laubwaldgürtel am Kottenforst östlich Heidgen' geführt. digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Apr.2026) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Alfter öffentlicher Report generiert:20260509 domainobjectid: 5203668 Edate: 20260507 |