Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-129
Gebietsname: NSG Laubwaldguertel am Kottenforst oestlich Heidgen

Digitalisierte Fläche: 75.7743 ha     offizielle Fläche: 76.5000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1, Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG insbesondere
a) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (FFH-Richtlinie) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz:
-- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
-- Hainsimsen-Buchenwald (9110);
b) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (nach § 30 BNatSchG geschützte
Biotope) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz:
-- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwald (91E0),
-- Naturnahe Fließgewässer (NFM0),
-- Sumpf- Moor- und Bruchwälder (NAC0),
-- Nass- und Feuchtgrünland (NEC0);
c) zur Erhaltung und Entwicklung eines großräumigen, möglichst naturnahen, störungs- und zerschneidungsarmen sowie altholz-, totholz- und strukturreichen Buchen-, Eichen- und Feuchtwald- Gebietes mit z. T. naturnahen Fließ- und Stillgewässern und mit möglichst landschaftstypischem Wasserhaushalt als Brut- und Nahrungsgebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Bestände von:
-- Eisvogel,
-- Grauspecht,
-- Mittelspecht,
-- Nachtigall,
-- Pirol,
-- Rotmilan,
-- Schwarzspecht,
-- weitere gefährdete Vogelart,
-- Uhu,
-- Wespenbussard;
d) zur Erhaltung und Optimierung eines naturnahen strukturreichen Eichenmischwaldes mit teils alten Beständen als Ergänzung zu den Waldflächen des angrenzenden FFH-, Vogelschutz- und Naturschutzgebietes im Kottenforst;
e) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsraum von teilweise in ihrem Bestand bedrohten, wildlebenden Pflanzen und Tieren und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere als
-- Brutstandort und Lebensraum für Mittelspecht und Grünspecht;
f) zur Erhaltung und Optimierung von kleineren Stillgewässern als Trittsteinbiotope und Lebensraum für Amphibien insbesondere Kreuz- und Wechselkröte sowie für weitere wassergebundene Tier- und Pflanzenarten;
g) zur Erhaltung eines wichtigen Gebietes für die thermische Ausgleichsfunktion;
h) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz klimasensitiver Lebensräume und Arten wie Sumpfwald und Nassgrünland

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1998, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Alfter (2026-03-26)
Amtsblatt alt (2004-04-26)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Ein Teil dieser Objekte gehörte zuvor zum NSG Kottenforst (Kennung SU-062). Nach der Veröffentlichung des Landschaftsplans Alfter am 26.03.2026 wurde dieses Gebiet als neues NSG mit der Kennung SU-129 ausgewiesen und unter dem Namen 'NSG Laubwaldgürtel am Kottenforst östlich Heidgen' geführt. digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Apr.2026)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Alfter


öffentlicher Report generiert:20260509      domainobjectid: 5203668     Edate: 20260507