Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-123
Gebietsname: SU-Elisenthal und angrenzende Waelder

Digitalisierte Fläche: 448.9920 ha     offizielle Fläche: 449.0800 ha    Digitalisierungsmaßstab: keine Angabe

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes
1. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von
Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und
Pflanzenarten insbesondere

1.1. naturnaher Waldbiotope, die in Teilflächen dem Charakter natürlicher Lebensraumtypen von
gemeinschaftlichem Interesse und in Teilflächen dem Charakter prioritärer natürlicher Lebensräume
im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vom 21. Mai 1992, ABl. EG Nr. L 206/7
" FFH-Richtlinie") entsprechen, wie:
- Auwälder, vor allem bachbegleitende Erlen-, Eschen- und Weichholzauwälder;
- Bruch-, Sumpf-, Moor- und Torfmoos-Walzenseggen-Erlenbruchwälder;
- Hainsimsen-Buchenwälder;
- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder;

1.2 sonstiger naturnaher Laubwaldbestände, insbesondere Eichen- und Eichen-Buchen-Mischwälder,

1.3. eines ökologisch wertvollen Gewässersystems mit guter Wasserqualität, zum Teil mit gesetzlich
geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, das insbesondere geprägt ist
- durch untereinander verbundene, naturnahe, fließende Gewässer und ihre Auen mit biotoptypischen
Strukturen, wie zum Beispiel naturnahe Bäche mit verschiedenartig ausgebildetem Gewässergrund
und sonstigen fließgewässertypischen Strukturen (einschließlich Uferbereiche);
- naturnahe, stehende Binnengewässer mit naturnaher Unterwasser- und Schwimmblattvegetation
sowie sumpfigen, teilweise niedrig bewachsenen Uferzonen;
- Uferhochstaudenfluren sowie kleinflächige Sümpfe und Riede, ökologisch wertvolle Röhrichte und
Großseggenriede;
- Quellbereiche mit teils natürlichen quellwasserbeeinflussten Randlebensräumen, wie der Milzkraut-
Gesellschaft;

1.4 von Biotopen mit Offenlandcharakter, die zum Teil nach § 30 BNatSchG geschützt sind, wie:
- Kleinflächiges Nass- und Feuchtgrünland sowie sonstiges artenreiches Grünland;
- Saumstrukturen, wie feuchte Hochstaudensäume und Waldsäume der planaren Höhenstufen inklusive
Waldsäume, einschließlich Baldrian-Mädesüßfluren;
- Rispenseggenriede;
Sandginster-Heide-Fragmente;

1.5 von Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential sowie einer hohen Regelungs- und
Pufferfunktion;

1.6 des Gebietes als Lebensraum zahlreicher Pflanzenarten, die zum Teil in ihrem Bestand gefährdet
oder stark gefährdet sind und zum Teil auf der Roten Liste NRW stehen, wie Steif-Segge, Sumpf-Blutauge,
Winter-Schachtelhalm und Königsfarn;

1.7 des Gebietes mit Vermehrungs- und/oder Nahrungshabitaten zahlreicher Tierarten, die zum Teil in ihrem
Bestand gefährdet oder stark gefährdet sind:
- Vögel, wie zum Beispiel: Gartenrotschwanz, Rauchschwalbe, Hohltaube, Schwarzspecht, Eisvogel
und Wasseramsel;
- Amphibien, wie zum Beispiel: Feuersalamander, Kammmolch;
- Insekten, wie zum Beispiel Gebänderte Prachtlibelle, Blauflügelige Prachtlibelle, Hummelschwärmer,
Kleiner Eisvogel;
- Fische, wie zum Beispiel: Bachforelle, Groppe, Lachs

1.8 des Gebietes als potentieller Lebens-, Fortpflanzungs- und Rückzugsraum sowie potentielles
Nahrungshabitat für unter anderem
- verschiedene Fledermausarten;
- verschiedene Vogelarten: Greifvögel, Spechte und Eulen;

2. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen
Gründen, insbesondere wegen der
- vorkommenden Relikte historischer Nutzungen, wie ehemalige Köhler- und Verhüttungsplätze,
Hohlwege und Wüstungen
;- teilweise bestimmenden historischen Waldnutzungen, wie zum Beispiel die Produktion von Eichenlohe
und "Mehrstämmigkei" als Folge der historischen Niederwaldnutzung;
- extensiven Nutzung der Grünflächen, durch die artenreiches Feucht- und Nassgrünland bzw. kleinflächige
Heidebereiche entstanden sind;

3. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden
Schönheit
- der zum Teil miteinander verzahnten Fließgewässer, die gekennzeichnet sind durch:
- Den naturnahen Verlauf des Trimbaches und des Engbaches sowie von weiteren Fließgewässern
des Gewässersystems, wie zum Beispiel Wolfstalbach, Körschbach, Ommerothsbach,
Engelssiefen, Hohenbenstsiefen;
- den natürlichen Strukturreichtum der Gewässer sowie deren Vernetzung mit extensiv genutzten
Grünlandflächen und/oder naturnahen Laubwaldbeständen;
- eine gute Wasserqualität;
- der landschaftsraumtypischen Biotope, insbesondere solche feuchter bis nasser, quelliger oder magerer
Ausprägung, sowie der Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten
Tier- und Pflanzenarten;
- der naturnahen Laubwaldbestände, unter anderem der verschiedenartig ausgeprägten Hainsimsen-
Buchen-, der Bruch-, Moor- und Auenwälder;
- der kulturhistorisch entstandenen Waldanteile mit hohem Eichenanteil und niederwaldartiger Struktur
sowie der weiteren Zeugnisse historischer Nutzungen;
- des Gebietes und seiner Bestandteile im regional bedeutenden Biotopverbund von Fließgewässern,
Wäldern und Grünland.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2017_8.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2017, Inkraft: 2017, außerkraft: 2037

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2017-02-28)

Digitalisiermaßstab:
keine Angabe

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Mai 2017).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Windeck


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4143889     Edate: 20170519