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LINFOS-Kennung: SU-123 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes 1. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere 1.1. naturnaher Waldbiotope, die in Teilflächen dem Charakter natürlicher Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse und in Teilflächen dem Charakter prioritärer natürlicher Lebensräume im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vom 21. Mai 1992, ABl. EG Nr. L 206/7 " FFH-Richtlinie") entsprechen, wie: - Auwälder, vor allem bachbegleitende Erlen-, Eschen- und Weichholzauwälder; - Bruch-, Sumpf-, Moor- und Torfmoos-Walzenseggen-Erlenbruchwälder; - Hainsimsen-Buchenwälder; - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder; 1.2 sonstiger naturnaher Laubwaldbestände, insbesondere Eichen- und Eichen-Buchen-Mischwälder, 1.3. eines ökologisch wertvollen Gewässersystems mit guter Wasserqualität, zum Teil mit gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, das insbesondere geprägt ist - durch untereinander verbundene, naturnahe, fließende Gewässer und ihre Auen mit biotoptypischen Strukturen, wie zum Beispiel naturnahe Bäche mit verschiedenartig ausgebildetem Gewässergrund und sonstigen fließgewässertypischen Strukturen (einschließlich Uferbereiche); - naturnahe, stehende Binnengewässer mit naturnaher Unterwasser- und Schwimmblattvegetation sowie sumpfigen, teilweise niedrig bewachsenen Uferzonen; - Uferhochstaudenfluren sowie kleinflächige Sümpfe und Riede, ökologisch wertvolle Röhrichte und Großseggenriede; - Quellbereiche mit teils natürlichen quellwasserbeeinflussten Randlebensräumen, wie der Milzkraut- Gesellschaft; 1.4 von Biotopen mit Offenlandcharakter, die zum Teil nach § 30 BNatSchG geschützt sind, wie: - Kleinflächiges Nass- und Feuchtgrünland sowie sonstiges artenreiches Grünland; - Saumstrukturen, wie feuchte Hochstaudensäume und Waldsäume der planaren Höhenstufen inklusive Waldsäume, einschließlich Baldrian-Mädesüßfluren; - Rispenseggenriede; Sandginster-Heide-Fragmente; 1.5 von Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential sowie einer hohen Regelungs- und Pufferfunktion; 1.6 des Gebietes als Lebensraum zahlreicher Pflanzenarten, die zum Teil in ihrem Bestand gefährdet oder stark gefährdet sind und zum Teil auf der Roten Liste NRW stehen, wie Steif-Segge, Sumpf-Blutauge, Winter-Schachtelhalm und Königsfarn; 1.7 des Gebietes mit Vermehrungs- und/oder Nahrungshabitaten zahlreicher Tierarten, die zum Teil in ihrem Bestand gefährdet oder stark gefährdet sind: - Vögel, wie zum Beispiel: Gartenrotschwanz, Rauchschwalbe, Hohltaube, Schwarzspecht, Eisvogel und Wasseramsel; - Amphibien, wie zum Beispiel: Feuersalamander, Kammmolch; - Insekten, wie zum Beispiel Gebänderte Prachtlibelle, Blauflügelige Prachtlibelle, Hummelschwärmer, Kleiner Eisvogel; - Fische, wie zum Beispiel: Bachforelle, Groppe, Lachs 1.8 des Gebietes als potentieller Lebens-, Fortpflanzungs- und Rückzugsraum sowie potentielles Nahrungshabitat für unter anderem - verschiedene Fledermausarten; - verschiedene Vogelarten: Greifvögel, Spechte und Eulen; 2. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, insbesondere wegen der - vorkommenden Relikte historischer Nutzungen, wie ehemalige Köhler- und Verhüttungsplätze, Hohlwege und Wüstungen ;- teilweise bestimmenden historischen Waldnutzungen, wie zum Beispiel die Produktion von Eichenlohe und "Mehrstämmigkei" als Folge der historischen Niederwaldnutzung; - extensiven Nutzung der Grünflächen, durch die artenreiches Feucht- und Nassgrünland bzw. kleinflächige Heidebereiche entstanden sind; 3. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit - der zum Teil miteinander verzahnten Fließgewässer, die gekennzeichnet sind durch: - Den naturnahen Verlauf des Trimbaches und des Engbaches sowie von weiteren Fließgewässern des Gewässersystems, wie zum Beispiel Wolfstalbach, Körschbach, Ommerothsbach, Engelssiefen, Hohenbenstsiefen; - den natürlichen Strukturreichtum der Gewässer sowie deren Vernetzung mit extensiv genutzten Grünlandflächen und/oder naturnahen Laubwaldbeständen; - eine gute Wasserqualität; - der landschaftsraumtypischen Biotope, insbesondere solche feuchter bis nasser, quelliger oder magerer Ausprägung, sowie der Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten; - der naturnahen Laubwaldbestände, unter anderem der verschiedenartig ausgeprägten Hainsimsen- Buchen-, der Bruch-, Moor- und Auenwälder; - der kulturhistorisch entstandenen Waldanteile mit hohem Eichenanteil und niederwaldartiger Struktur sowie der weiteren Zeugnisse historischer Nutzungen; - des Gebietes und seiner Bestandteile im regional bedeutenden Biotopverbund von Fließgewässern, Wäldern und Grünland. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2017_8.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2017, Inkraft: 2017, außerkraft: 2037 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2017-02-28) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Stadt uebernommen. (Dig. Mai 2017). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Windeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4143889 Edate: 20170519 |