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LINFOS-Kennung: SU-122 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt: 1. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere - zum Erhalt des ehemaligen Kalksteinbruchs mit seinen Kalkfelsen, den Geländemulden und den naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen; - zum Erhalt der einzigen Kalksinterhöhle im Rhein-Sieg-Kreis mit ihrer natürlichen störungsempfindlichen Höhlenfauna; - zum Erhalt des Winterquartiers und der Wochenstube der Fledermausarten; - zur Wiederherstellung der Waldmantelbestände, die als Nahrungsraum für die Fledermausarten von Bedeutung sind; - zum Erhalt des vorhandenen Strukturreichtums als Grundlage für eine daraus resultierende Standortvielfalt (kalkhaltige, insbesondere magere bzw. flachgründige Standorte als Grundlage für eine kalkgeprägte Vege- tation auf seltenen Sonderstandorten). 2. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landes- kundlichen Gründen - zum Erhalt der naturgeschichtlich wertvollen und seltenen Aufschlüsse des geologischen Kalkriffs und der Karsthöhle mit Kalksinterablagerungen; - zur Unterstützung geowissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich von Kalkgesteinen der Hobräcker Schichten. 3. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragen- den Schönheit - der Formgebung der Oberflächengestalt durch die kleinflächig bewegte Karstlandschaft mit Steinbruchstrukturen und einer Höhle; - der Waldbäume mit verankerten bizarren Wurzelformen, die vereinzelt auf den Kalkrippen stehen; - des Kalkbuchenwaldes als Regenerationsraum; - des Strukturreichtums im Wald mit seiner naturnahen Kraut- und Strauchschicht; - der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential und einer hohen Bodenfruchtbarkeit/Regelungs- und Pufferfunktion (z. B. Braunerden, Rendzinen). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2015_3.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 2035 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2015-01-19) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2015). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Ruppichteroth öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3325740 Edate: 20150806 |