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LINFOS-Kennung: SU-121 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes 1. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere - des Perlgras-Buchenwaldes, des Orchideen-Buchenwaldes, des Schluchtwaldes, der Wärme liebenden Gebüsche, der Waldränder und Saumgesellschaften, der Kalkmagerrasen und Halb- rockenrasen sowie des artenreichen Magergrünlandes (mit den Feuchtezeigern, Orchideen und Herbstzeitlosen), - zur Sicherung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere von Vögeln, Fledermäusen, Amphibien, Reptilien, sowie verschiedene Artengruppen von Insekten, wie z. B. Libellen-, Käfer- und Schmetterlingsarten. 2. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, insbesondere - wegen der geologischen Aufschlüsse im Kalkgestein mit ehemaligen Stollen und Höhlen, steilen Abbruchkanten und dem geohydrologischen Einzugsgebiet einer Karstquelle. 3. gemäß § 23 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder her- vorragenden Schönheit insbesondere - des durch Kalkabbau reich strukturierten Gebietes mit pflanzengeografischer Bedeutung für das Bergische Land und den Rhein-Sieg-Kreis, - einer für den Landschaftsraum selten ausgebildeten Kalkkuppe mit einer abwechslungsreichen Morphologie mit teils bewaldeten und teils extensiv als Grünland genutzten Bereichen und überwiegend bewaldeten Hängen, - der für den Landschaftsraum seltenen Biotope, insbesondere solcher mit kalkreicher, magerer Ausprägung, sowie das Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten Tier und Pflanzenarten, - des Gebietes mit seinen Bestandteilen im regional bedeutenden Biotopverbund von Wäldern, Kalkmagerrasen und Grünland am Rande der Waldbrölbachaue, - der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential und einer hohen Bodenfruchtbarkeit bzw. Regelungs- und Pufferfunktion (z. B. Braunerden, Rendzinen, Vega-Gleye). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2015_5.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 2035 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2015-02-02) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: (Dig. Mai 2015). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Ruppichteroth öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3205556 Edate: 20150507 |