Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-120
Gebietsname: NSG Millerscheider Bachtal

Digitalisierte Fläche: 35.7021 ha     offizielle Fläche: 35.7300 ha    Digitalisierungsmaßstab: keine Angabe

Schutzziel:
(1) Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes

a) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung

- eines naturnahen Fließgewässersystems, das insbesondere geprägt ist durch:
- untereinander verbundene, naturnahe Bäche und ihre Auen mit typischen Strukturen, wie z. B.
Prall- und Gleithängen, Steilufer, Uferabbrüchen und -überhängen sowie verschiedenartig
ausgebildetem Gewässergrund,
- naturnahe Quellsiefen,
- Ufer- und Sumpfbereiche, Röhrichte sowie bachbegleitende Au- und Sumpfwälder, Quellbereiche,
Quell- und Uferhochstaudenfluren,
- einzelne naturnahe Stillgewässer,
- von Feucht- und Nassgrünland (insbesondere Feucht-, Nass- und Sumpfwiesen) und von sonstigem
artenreichen Grünland sowie von einzelnen Brachflächen,
- von strukturreichen, naturnahen Laubwäldern, Eichenmischwäldern sowie Erlenauen- und Erlenbruch-
wäldern,
- von artenreichen Waldrändern und -säumen sowie von Gebüschen und Hecken,
- von südexponierten trockenen Waldgesellschaften,
- der großen Strukturvielfalt und der zahlreichen, eng verzahnten landschaftsraumtypischen Biotopen
mit einem großen Anteil an Kleinstrukturen, natürlichen Böschungen und Totholz,
- von seltenen und gefährdeten Bodentypen der Auen,
- des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier-
und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere von Vögeln, Fledermäusen, Fischen,
Muscheln, Amphibien, Reptilien, Mollusken sowie verschiedenen Insekten, wie Libellen, Käfer und Schmetterlinge;

b) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen

- insbesondere wegen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft mit ihrem Mosaik aus naturnahen
waldgeprägten sowie kulturgeprägten Lebensräumen des Offenlandes;

c) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der miteinander verzahnten
Fließgewässer, die gekennzeichnet sind durch

- eine gute Wasserqualität
- den naturnahen Verlauf des Millerscheider Baches sowie dessen Zuläufe,
- das naturnah ausgebildete Bachtal, das bachabwärts einen breiter werdenden Talgrund aufweist,
- den natürlichen Strukturreichtum der Gewässer und der angrenzenden Flächen,

- einer für den Landschaftsraum typisch ausgebildeten Mittelgebirgslandschaft mit einer abwechslungs-
reichen Morphologie und gewässerreichen, teilweise bewaldeten und teilweise als Grünland genutzten
Tälern und überwiegend bewaldeten Hängen,

- der landschaftsraumtypischen Biotope, insbesondere solcher feuchter bis nasser, quelliger oder
magerer Ausprägung, sowie der Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten
Tier- und Pflanzenarten,

- des Gebietes und seiner Bestandteile im regional bedeutenden Biotopverbund von Fließgewässern,
Wäldern und Grünland.

(2) Die zum Teil langfristigen Zielsetzungen sollen im Rahmen einer naturnahen Waldwirtschaft (mit den
Elementen der Einzelstamm- bis gruppenweisen Nutzung/Vermeidung von Kahlschlägen, Vorratspflege,
Strukturierung, Ausnutzung der Lautholz-Naturverjüngung), durch schrittweise Entwicklung eines Laubwald-
ebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten und die Überführung der
Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der verschiedenen Altersstufen und
jeweils standörtlicher Vegetation, umgesetzt werden. Dabei ist anzustreben, Nadelbaumbestockungen auf
Bruchwaldstandorten in Quellbereichen, Siepen und Bachtälern sowie auf Flächen, deren aktuelle Schutz-
würdigkeit durch Nadelbäume gefährdet ist, vorrangig umzuwandeln. Naturfern ausgebaute Gewässerabschnitte
sollen durch Renaturierungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Zur langfristigen Sicherung der Fläche
soll, neben der Fortführung der extensiven Bewirtschaftung durch Mahd, der Adlerfarn ein- bis zweimal jährlich
geschlegelt und abtransportiert werden.
Zur langfristigen Sicherung des Nass- und Feuchtgrünlandes soll die extensive Bewirtschaftung durch Mahd
weiter fortgeführt bzw. im Falle der bereits brachgefallenen Feuchtgrünlandparzellen wieder aufgenommen
werden. Die Mahdgut soll entfernt werden. Alle diese langfristigen Zielsetzungen sollen im Rahmen von
entsprechenden Vereinbarungen umgesetzt werden.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2011_28.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2011, Inkraft: 2011, außerkraft: 2031

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2011-07-11)

Digitalisiermaßstab:
keine Angabe

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Ruppichteroth


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3033523     Edate: 20140819