|
LINFOS-Kennung: SU-120 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes a) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung - eines naturnahen Fließgewässersystems, das insbesondere geprägt ist durch: - untereinander verbundene, naturnahe Bäche und ihre Auen mit typischen Strukturen, wie z. B. Prall- und Gleithängen, Steilufer, Uferabbrüchen und -überhängen sowie verschiedenartig ausgebildetem Gewässergrund, - naturnahe Quellsiefen, - Ufer- und Sumpfbereiche, Röhrichte sowie bachbegleitende Au- und Sumpfwälder, Quellbereiche, Quell- und Uferhochstaudenfluren, - einzelne naturnahe Stillgewässer, - von Feucht- und Nassgrünland (insbesondere Feucht-, Nass- und Sumpfwiesen) und von sonstigem artenreichen Grünland sowie von einzelnen Brachflächen, - von strukturreichen, naturnahen Laubwäldern, Eichenmischwäldern sowie Erlenauen- und Erlenbruch- wäldern, - von artenreichen Waldrändern und -säumen sowie von Gebüschen und Hecken, - von südexponierten trockenen Waldgesellschaften, - der großen Strukturvielfalt und der zahlreichen, eng verzahnten landschaftsraumtypischen Biotopen mit einem großen Anteil an Kleinstrukturen, natürlichen Böschungen und Totholz, - von seltenen und gefährdeten Bodentypen der Auen, - des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere von Vögeln, Fledermäusen, Fischen, Muscheln, Amphibien, Reptilien, Mollusken sowie verschiedenen Insekten, wie Libellen, Käfer und Schmetterlinge; b) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen - insbesondere wegen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft mit ihrem Mosaik aus naturnahen waldgeprägten sowie kulturgeprägten Lebensräumen des Offenlandes; c) gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der miteinander verzahnten Fließgewässer, die gekennzeichnet sind durch - eine gute Wasserqualität - den naturnahen Verlauf des Millerscheider Baches sowie dessen Zuläufe, - das naturnah ausgebildete Bachtal, das bachabwärts einen breiter werdenden Talgrund aufweist, - den natürlichen Strukturreichtum der Gewässer und der angrenzenden Flächen, - einer für den Landschaftsraum typisch ausgebildeten Mittelgebirgslandschaft mit einer abwechslungs- reichen Morphologie und gewässerreichen, teilweise bewaldeten und teilweise als Grünland genutzten Tälern und überwiegend bewaldeten Hängen, - der landschaftsraumtypischen Biotope, insbesondere solcher feuchter bis nasser, quelliger oder magerer Ausprägung, sowie der Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - des Gebietes und seiner Bestandteile im regional bedeutenden Biotopverbund von Fließgewässern, Wäldern und Grünland. (2) Die zum Teil langfristigen Zielsetzungen sollen im Rahmen einer naturnahen Waldwirtschaft (mit den Elementen der Einzelstamm- bis gruppenweisen Nutzung/Vermeidung von Kahlschlägen, Vorratspflege, Strukturierung, Ausnutzung der Lautholz-Naturverjüngung), durch schrittweise Entwicklung eines Laubwald- ebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten und die Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der verschiedenen Altersstufen und jeweils standörtlicher Vegetation, umgesetzt werden. Dabei ist anzustreben, Nadelbaumbestockungen auf Bruchwaldstandorten in Quellbereichen, Siepen und Bachtälern sowie auf Flächen, deren aktuelle Schutz- würdigkeit durch Nadelbäume gefährdet ist, vorrangig umzuwandeln. Naturfern ausgebaute Gewässerabschnitte sollen durch Renaturierungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Zur langfristigen Sicherung der Fläche soll, neben der Fortführung der extensiven Bewirtschaftung durch Mahd, der Adlerfarn ein- bis zweimal jährlich geschlegelt und abtransportiert werden. Zur langfristigen Sicherung des Nass- und Feuchtgrünlandes soll die extensive Bewirtschaftung durch Mahd weiter fortgeführt bzw. im Falle der bereits brachgefallenen Feuchtgrünlandparzellen wieder aufgenommen werden. Die Mahdgut soll entfernt werden. Alle diese langfristigen Zielsetzungen sollen im Rahmen von entsprechenden Vereinbarungen umgesetzt werden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2011_28.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2011, Inkraft: 2011, außerkraft: 2031 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2011-07-11) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. August 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Ruppichteroth öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3033523 Edate: 20140819 |