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LINFOS-Kennung: SU-118 Schutzziel: Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a, b und c sowie Satz 2 LG. Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und langfristigen Sicherung der Flussaue mit bedeutenden Erlen-Eschen-Wäldern, entwicklungsfähigen Weichholzauen- wäldern, repräsentativen Hartholzauenwäldern und gut entwickelten Eichen-Hainbuchen- wäldern in engem Verbund mit großflächigen Grünlandflächen. Besonderes hervorzuheben ist das Vorkommen von Bach- und Flußneunauge. Die durch großflächige Grünlandnutzung und besonders schöne einzelstehende Laubbäume und Baumreihen geprägte Flußland- schaft ist naturraumweit einzigartig. Die Unterschutzstellung erfolgt des weiteren gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a sowie Satz 2 LG - zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaft- lichen Interesse gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: - 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder - 91E0 Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (prioritärer Lebensraum) - 91F0 Hartholz-Auenwälder; - zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG: - Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096), - Flussneunauge (Lampetra fluvialis, 1099), sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume dieser Arten; 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung einer durchgängigen, weitgehend naturnahen Flusslandschaft, welche von einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft in der Aue umgeben ist, als Hauptachse eines landesweit bedeutsamen Biotopverbundes; 1. zur Erhaltung und Entwicklung der Agger als naturnahen Tieflandsflusses - mit einer guten Wasserqualität, einer naturnahen Fließgewässerdynamik einschließlich hierfür charakteristischer Gewässerstrukturen wie naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbrüchen, Totholz im Gewässer, Auskolkungen, offenen Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen und Seitenarmen, Rauschen sowie einer strukturreichen, feinsedimentarmen Gewässersohle, vielfältigen Strömungsmustern und einer natürlichen Geschiebeführung, als Teil eines zusammenhängenden, durchwanderbaren Gewässersystems für die Fließgewässerfauna, insbesondere für einen der Größe und Beschaffenheit der Gewässer angepassten heimischen, sich selbst reproduzierenden Fischbestand einschließlich (hinsichtlich der Lebensraumqualität) anspruchsvoller Fischarten und Neunaugen, - als Ganz- oder Teillebensraum (z.B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für charakteristische Tierarten dieses Fließgewässertyps und dessen Auen sowie als Wuchsort charakteristischer Fließgewässerröhrichte, Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften sowie von Uferhochstaudenfluren und natürlicher Pioniervegetation mit typischen Pflanzenarten der Fließgewässer und ihrer Uferbereiche, 2. zur Erhaltung und Optimierung von Röhrichten und naturnahen stehenden Gewässern; - zur Erhaltung, Optimierung und Vermehrung von Nass- und Feuchtgrünland sowie magerem bzw. artenreichem Grünland auf geeigneten Standorten; - zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder und der Hartholz- auenwälder, jeweils mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standortüblichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren; - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standortübli chen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren; zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Ufergehölze, sonstiger Gehölze, Hochstaudenfluren, Brachen und Saumstrukturen sowie weiterer Kleinstrukturen als Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten; zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen teilweise gefähr- deter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a LG zur Erhaltung von Böden, die durch einen hohen Wasserstand oder regelmäßige Überflutungen geprägt sind, aufgrund derer Seltenheit und als Voraussetzung für das Vorkommen verschiedener, teilweise bedrohter Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume. Die Unterschutzstellung erfolgt des weiteren gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c LG wegen der beson- deren Eigenart und hervorragenden Schönheit des Flusstales mit einzelnen landschaftsbildprägenden Bäumen und Gehölzbeständen inmitten großflächiger Grünlandflächen und randlich gelegenen Gehölz- bzw. Waldbeständen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Karte_Sued.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Karte_Nord.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Naafbachtal (2005-07-05)( Bem.: 1. Änderung) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (August 2014). Mit in Kraft treten des LP-s NR. 15 "Wahner Heide"-SU am 23.06.2007 ist das NSG kleiner geworden. LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Lohmar öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3358472 Edate: 20150923 |