Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-118
Gebietsname: NSG Aggeraue

Digitalisierte Fläche: 155.4514 ha     offizielle Fläche: 174.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: keine Angabe

Schutzziel:
Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a, b und c sowie Satz 2 LG.
Die Schutzausweisung erfolgt zur Erhaltung, Entwicklung und langfristigen Sicherung der
Flussaue mit bedeutenden Erlen-Eschen-Wäldern, entwicklungsfähigen Weichholzauen-
wäldern, repräsentativen Hartholzauenwäldern und gut entwickelten Eichen-Hainbuchen-
wäldern in engem Verbund mit großflächigen Grünlandflächen. Besonderes hervorzuheben
ist das Vorkommen von Bach- und Flußneunauge. Die durch großflächige Grünlandnutzung
und besonders schöne einzelstehende Laubbäume und Baumreihen geprägte Flußland-
schaft ist naturraumweit einzigartig.
Die Unterschutzstellung erfolgt des weiteren gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a sowie Satz 2 LG
- zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaft-
lichen Interesse gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen:
- 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
- 91E0 Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (prioritärer Lebensraum)
- 91F0 Hartholz-Auenwälder;
- zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG:
- Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096),
- Flussneunauge (Lampetra fluvialis, 1099),
sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume dieser Arten;
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung einer durchgängigen, weitgehend naturnahen
Flusslandschaft, welche von einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft in der Aue umgeben
ist, als Hauptachse eines landesweit bedeutsamen Biotopverbundes;
1. zur Erhaltung und Entwicklung der Agger als naturnahen Tieflandsflusses
- mit einer guten Wasserqualität, einer naturnahen Fließgewässerdynamik einschließlich hierfür
charakteristischer Gewässerstrukturen wie naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbrüchen, Totholz
im Gewässer, Auskolkungen, offenen Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen und Seitenarmen,
Rauschen sowie einer strukturreichen, feinsedimentarmen Gewässersohle, vielfältigen Strömungsmustern
und einer natürlichen Geschiebeführung,
als Teil eines zusammenhängenden, durchwanderbaren Gewässersystems für die Fließgewässerfauna,
insbesondere für einen der Größe und Beschaffenheit der Gewässer angepassten heimischen, sich selbst
reproduzierenden Fischbestand einschließlich (hinsichtlich der Lebensraumqualität) anspruchsvoller Fischarten
und Neunaugen,
- als Ganz- oder Teillebensraum (z.B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für charakteristische Tierarten dieses
Fließgewässertyps und dessen Auen sowie
als Wuchsort charakteristischer Fließgewässerröhrichte, Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften
sowie von Uferhochstaudenfluren und natürlicher Pioniervegetation mit typischen Pflanzenarten
der Fließgewässer und ihrer Uferbereiche,
2. zur Erhaltung und Optimierung von Röhrichten und naturnahen stehenden Gewässern;
- zur Erhaltung, Optimierung und Vermehrung von Nass- und Feuchtgrünland sowie magerem bzw.
artenreichem Grünland auf geeigneten Standorten;
- zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder und der Hartholz-
auenwälder, jeweils mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen /
Altersphasen und in ihrer standortüblichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und
Staudenfluren;
- zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen
Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standortübli
chen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren;
zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Ufergehölze, sonstiger Gehölze, Hochstaudenfluren, Brachen
und Saumstrukturen sowie weiterer Kleinstrukturen als Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten;
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen teilweise gefähr-
deter wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a LG
zur Erhaltung von Böden, die durch einen hohen Wasserstand oder regelmäßige Überflutungen
geprägt sind, aufgrund derer Seltenheit und als Voraussetzung für das Vorkommen verschiedener,
teilweise bedrohter Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume.
Die Unterschutzstellung erfolgt des weiteren gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c LG wegen der beson-
deren Eigenart und hervorragenden Schönheit des Flusstales mit einzelnen landschaftsbildprägenden
Bäumen und Gehölzbeständen inmitten großflächiger Grünlandflächen und randlich gelegenen Gehölz-
bzw. Waldbeständen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Karte_Sued.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Karte_Nord.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Naafbachtal (2005-07-05)( Bem.: 1. Änderung)

Digitalisiermaßstab:
keine Angabe

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (August 2014). Mit in Kraft treten des LP-s NR. 15 "Wahner Heide"-SU am 23.06.2007 ist das NSG kleiner geworden.


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Lohmar


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3358472     Edate: 20150923