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LINFOS-Kennung: SU-116 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG - aufgrund der für Mittelgebirgsbäche typischen Dynamik der Fließgewässer, verbunden mit Seitengerinnen, charakteristischen Sohl- und Uferstrukturen wie Schotter- Sand- und Schlammbänken, ausgeprägten "Riffle-Pool-Strecken" sowie Uferabbrüchen und offenen Felsabbrüchen; - zur Erhaltung und Entwicklung der typischen Morphologie der Bachaue mit hoher Substratvielfalt; - zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Vegetation aus Quellfluren, Ufergehölzen, Röhrichten, Binsensümpfen und Seggenriedern, Hochstaudenfluren und Nassbrachen sowie Erlen- und Eschen- Bachauenwäldern mit Übergängen zu Bruchwäldern sowie sonstigen naturnahen Laubwäldern; - zur Erhaltung der Hangwälder mit hohem Totholzanteil als Lebensraum seltener, spezialisierter Pflanzen- und Tierarten, z.B. Höhlenbrüter und Insekten; - zur Erhaltung und Entwicklung tief eingeschnittener Seitensiefen mit moos- und farnreichen Schatthangwäldern; - in der Funktion des Gebietes als Lebensraum für bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für heimische Fische (Bachforelle, Groppe, Steinbeißer, Schlammpeitzger), Mollusken, Insekten (Blauflügelige Prachtlibelle, Großer Fuchs, Schachbrett, Silberfalter), Amphibien (Feuersalamander, Kamm- und Faden-Molch), Reptilien (Ringelnatter, Zauneidechse), Fledermäuse (Wasser- und Teichfledermaus), Vögel (Grau-, Grün-, Schwarz- und Kleinspecht, Eisvogel, Wasseramsel, Gebirgsstelze, Neuntöter, Wespenbussard), und Pflanzen wie Sumpfveilchen, Blasensegge, Geflecktes und Breitblättriges Knabenkraut; - zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchtund Nassgrünland sowie Ufergehölzen in Bachabschnitten außerhalb des Waldes; - aufgrund der standörtlich bedingten Seltenheit und hohen Empfindlichkeit der feuchteabhängigen Lebensräume wie Auen-, Sumpf- und Bruchwälder, feuchtes und nasses Grünland und Brachen, Hochstaudenfluren, Röhrichte und Quellfluren gegenüber anthropogenen Einflüssen; - zur Erhaltung und Verbesserung magerer Grünlandflächen und Brachen an den Talhängen mit seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, z.B. Schmetterlinge (Schachbrettfalter, Grünwidderchen, Blutströpfchen), Heuschrecken; Heidekreuzblümchen; - aufgrund der landesweiten Bedeutung des Krabachtales für den Biotopverbund; - aufgrund der besonderen Bedeutung der naturnahen Bachaue mit ausgedehnten, lichten Erlen-Bachauenwäldern für die Gliederung des Landschaftsbildes und für das Naturerleben. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Stadt Hennef Uckerather Hochfläche (2008-05-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (August 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Hennef öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3033519 Edate: 20140819 |