Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-116
Gebietsname: NSG Krabach / Ravensteiner Bach

Digitalisierte Fläche: 205.6428 ha     offizielle Fläche: 205.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG
- aufgrund der für Mittelgebirgsbäche typischen Dynamik der Fließgewässer, verbunden
mit Seitengerinnen, charakteristischen Sohl- und Uferstrukturen wie Schotter- Sand- und Schlammbänken, ausgeprägten
"Riffle-Pool-Strecken" sowie Uferabbrüchen und offenen Felsabbrüchen;
- zur Erhaltung und Entwicklung der typischen Morphologie der Bachaue mit hoher Substratvielfalt;
- zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Vegetation aus Quellfluren, Ufergehölzen, Röhrichten, Binsensümpfen und
Seggenriedern, Hochstaudenfluren und Nassbrachen sowie Erlen- und Eschen- Bachauenwäldern mit Übergängen zu
Bruchwäldern sowie sonstigen naturnahen Laubwäldern;
- zur Erhaltung der Hangwälder mit hohem Totholzanteil als Lebensraum seltener, spezialisierter Pflanzen- und Tierarten, z.B.
Höhlenbrüter und Insekten;
- zur Erhaltung und Entwicklung tief eingeschnittener Seitensiefen mit moos- und farnreichen Schatthangwäldern;
- in der Funktion des Gebietes als Lebensraum für bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für heimische
Fische (Bachforelle, Groppe, Steinbeißer, Schlammpeitzger), Mollusken, Insekten (Blauflügelige Prachtlibelle, Großer Fuchs,
Schachbrett, Silberfalter), Amphibien (Feuersalamander, Kamm- und Faden-Molch), Reptilien (Ringelnatter, Zauneidechse), Fledermäuse (Wasser- und Teichfledermaus), Vögel (Grau-, Grün-, Schwarz- und Kleinspecht, Eisvogel, Wasseramsel, Gebirgsstelze, Neuntöter, Wespenbussard), und Pflanzen wie Sumpfveilchen, Blasensegge, Geflecktes und Breitblättriges Knabenkraut;
- zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchtund Nassgrünland sowie Ufergehölzen in Bachabschnitten außerhalb des Waldes;
- aufgrund der standörtlich bedingten Seltenheit und hohen Empfindlichkeit der feuchteabhängigen Lebensräume wie Auen-,
Sumpf- und Bruchwälder, feuchtes und nasses Grünland und Brachen, Hochstaudenfluren, Röhrichte und Quellfluren
gegenüber anthropogenen Einflüssen;
- zur Erhaltung und Verbesserung magerer Grünlandflächen und Brachen an den Talhängen mit seltenen und gefährdeten
Pflanzen- und Tierarten, z.B. Schmetterlinge (Schachbrettfalter, Grünwidderchen, Blutströpfchen), Heuschrecken; Heidekreuzblümchen;
- aufgrund der landesweiten Bedeutung des Krabachtales für den Biotopverbund;
- aufgrund der besonderen Bedeutung der naturnahen Bachaue mit ausgedehnten, lichten Erlen-Bachauenwäldern für die
Gliederung des Landschaftsbildes und für das Naturerleben.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Stadt Hennef Uckerather Hochfläche (2008-05-10)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (August 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Hennef


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3033519     Edate: 20140819