Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-105
Gebietsname: NSG Hanfbach und Zufluesse

Digitalisierte Fläche: 400.6517 ha     offizielle Fläche: 400.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt
1) nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG
- aufgrund der für Mittelgebirgsbäche typischen Dynamik der Fließgewässer, verbunden mit den charakteristischen Sohl- und
Uferstrukturen wie Schotter- und Sandbänken sowie Uferabbrüchen und offenen Felsabbrüchen;
- zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Vegetation aus Quellfluren, Ufergehölzen, Röhrichten, Binsensümpfen, Seggenriedern und Hochstaudenfluren sowie Erlen- und Weiden-Bachauenwäldern und sonstigen naturnahen Laubwäldern;
- in der Funktion der abwechlungsreichen Bachtäler als Lebensraum für bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für heimische Fische und Neunaugen, Mollusken, Insekten, Amphibien sowie Vögel, z. B. für Bach- und Meerforelle, Lachs, Groppe, Flussneunauge, Gebirgsstelze, Eisvogel, Wasseramsel, Sumpfrohrsänger,
Dorngrasmücke, Neuntöter, Gartenrotschwanz, Wiesenpieper, Grünspecht, Rotmilan und Waldkauz, Langflügelige
Schwertschrecke, Waldgrille, Gebänderte und Blauflügelige Prachtlibelle, Zweigestreifte Quelljungfer, Violetter Silberfalter,
Ringelnatter, Feuersalamander, Grüne Nieswurz, Geflecktes und Breitblättriges Knabenkraut, Schlangenknöterich, Herbstzeitlose, Gelbsegge, Blasensegge;
- aufgrund der standörtlich bedingten Seltenheit und hohen Empfindlichkeit der feuchteabhängigen Lebensräume wie Auen-,
Sumpf- und Bruchwälder, feuchtes und nasses Grünland und Brachen, Hochstaudenfluren, Röhrichte und Quellfluren
gegenüber anthropogenen Einflüssen;
- zur Erhaltung und Verbesserung magerer Grünlandflächen und Brachen an den Talhängen mit seltenen und gefährdeten Tier und Pflanzenarten, z. B. für Schmetterlinge und Heuschrecken;
- zur Erhaltung der Hangwälder mit hohem Totholzanteil, insbesondere der trockenen Eichen-Hainbuchenwälder an den Südhängen der Talflanken als Lebensraum seltener, spezialisierter Tier- und Pflanzenarten wie Baumfalke, Schwarzspecht und Hohltaube; zur Erhaltung offener Felsbildungen an den Steilhängen der Bachtäler als Lebensraum
für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, z. B. die Rauhe Nelke;
- zur Erhaltung und Entwicklung aufgelassener Teichanlagen als Lebensräume insbesondere für Amphibien und Wasserinsekten; Aufgelassene Fischteiche liegen am Dollenbach westlich Broich, am
Broichhausener Bach nördlich Kurscheid sowie am Höhner Bach westlich Theishohn.
- zur Erhaltung des Bergbau-Stollens in der
- aufgrund der regionalen, naturraumübergreifenden Bedeutung des Fließgewässersystems für den Biotopverbund;
- aufgrund der besonderen Bedeutung der grünlandbetonten Bachtäler mit ihren Gehölzstrukturen für die Gliederung des
Landschaftsbildes und für das Naturerleben;
2) nach § 20 Satz 1 Buchstabe b LG
- wegen der geowissenschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung der ehemaligen Erzgrube "Altglück".
- wegen der geowissenschaftlichen Bedeutung des Löss-Aufschlusses an der L 125 (Straßenanschnitt) nördlich von Lanzenbach
- wegen der geowissenschaftlichen Bedeutung der Felsböschung in Dahlhausen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Stadt Hennef Uckerather Hochfläche (2008-05-10)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
dig.Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (August 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Hennef


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3358471     Edate: 20150923