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LINFOS-Kennung: SU-105 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1) nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG - aufgrund der für Mittelgebirgsbäche typischen Dynamik der Fließgewässer, verbunden mit den charakteristischen Sohl- und Uferstrukturen wie Schotter- und Sandbänken sowie Uferabbrüchen und offenen Felsabbrüchen; - zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Vegetation aus Quellfluren, Ufergehölzen, Röhrichten, Binsensümpfen, Seggenriedern und Hochstaudenfluren sowie Erlen- und Weiden-Bachauenwäldern und sonstigen naturnahen Laubwäldern; - in der Funktion der abwechlungsreichen Bachtäler als Lebensraum für bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für heimische Fische und Neunaugen, Mollusken, Insekten, Amphibien sowie Vögel, z. B. für Bach- und Meerforelle, Lachs, Groppe, Flussneunauge, Gebirgsstelze, Eisvogel, Wasseramsel, Sumpfrohrsänger, Dorngrasmücke, Neuntöter, Gartenrotschwanz, Wiesenpieper, Grünspecht, Rotmilan und Waldkauz, Langflügelige Schwertschrecke, Waldgrille, Gebänderte und Blauflügelige Prachtlibelle, Zweigestreifte Quelljungfer, Violetter Silberfalter, Ringelnatter, Feuersalamander, Grüne Nieswurz, Geflecktes und Breitblättriges Knabenkraut, Schlangenknöterich, Herbstzeitlose, Gelbsegge, Blasensegge; - aufgrund der standörtlich bedingten Seltenheit und hohen Empfindlichkeit der feuchteabhängigen Lebensräume wie Auen-, Sumpf- und Bruchwälder, feuchtes und nasses Grünland und Brachen, Hochstaudenfluren, Röhrichte und Quellfluren gegenüber anthropogenen Einflüssen; - zur Erhaltung und Verbesserung magerer Grünlandflächen und Brachen an den Talhängen mit seltenen und gefährdeten Tier und Pflanzenarten, z. B. für Schmetterlinge und Heuschrecken; - zur Erhaltung der Hangwälder mit hohem Totholzanteil, insbesondere der trockenen Eichen-Hainbuchenwälder an den Südhängen der Talflanken als Lebensraum seltener, spezialisierter Tier- und Pflanzenarten wie Baumfalke, Schwarzspecht und Hohltaube; zur Erhaltung offener Felsbildungen an den Steilhängen der Bachtäler als Lebensraum für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, z. B. die Rauhe Nelke; - zur Erhaltung und Entwicklung aufgelassener Teichanlagen als Lebensräume insbesondere für Amphibien und Wasserinsekten; Aufgelassene Fischteiche liegen am Dollenbach westlich Broich, am Broichhausener Bach nördlich Kurscheid sowie am Höhner Bach westlich Theishohn. - zur Erhaltung des Bergbau-Stollens in der - aufgrund der regionalen, naturraumübergreifenden Bedeutung des Fließgewässersystems für den Biotopverbund; - aufgrund der besonderen Bedeutung der grünlandbetonten Bachtäler mit ihren Gehölzstrukturen für die Gliederung des Landschaftsbildes und für das Naturerleben; 2) nach § 20 Satz 1 Buchstabe b LG - wegen der geowissenschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung der ehemaligen Erzgrube "Altglück". - wegen der geowissenschaftlichen Bedeutung des Löss-Aufschlusses an der L 125 (Straßenanschnitt) nördlich von Lanzenbach - wegen der geowissenschaftlichen Bedeutung der Felsböschung in Dahlhausen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Stadt Hennef Uckerather Hochfläche (2008-05-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig.Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (August 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Hennef öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3358471 Edate: 20150923 |