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LINFOS-Kennung: SU-093 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1) nach § 20 Satz 1 Buchstabe a sowie Satz 2 LG - zur Erhaltung und Wiederherstellung des folgenden natürlichen Lebensraumes von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen: - 3150 Natürliche eutrophe Seen und Altarme, - 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation, - 6430 Hochstaudenfluren, - 91E0 Erlen-, Eschen- und Weichholz- Auenwälder; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen, überlebensfähigen Populationen folgender, wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG: - 1061 Schwarzblauer Moorbläuling, - 1095 Meerneunauge, - 1096 Bachneunauge, - 1099 Flussneunauge, - 1106 Lachs, - 1134 Bitterling - 1149 Steinbeißer, - 1163 Groppe, - 1193 weitere gefährdete Amphibienart; - zur Erhaltung und Wiederherstellung - einer durchgehenden, weitgehend naturnahen Flusslandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter und europäischer Bedeutung, die von einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft in der Aue umgeben ist, - von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter bzw. vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, - der Sieg als naturnahem Mittelgebirgsflusses im Übergang zum Tieflandfluss, einschließlich der Mündungsbereiche der zuströmenden Bäche, mit guter Wasserqualität, einer naturnahen Fließgewässerdynamik einschließlich hierfür charakteristischer Gewässerstrukturen wie naturnahe Steil- und Flachufer, Uferabbrüche, Auskolkungen, offene Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen, Alt- und Seitenarmen, Rauschen sowie eine strukturreiche, feinsedimentarme Gewässersohle und vielfältige Strömungsmuster, - als zusammenhängendes, durchwanderbares Gewässersystem für einen der Größe und Beschaffenheit der Gewässer entsprechenden artenreichen heimischen, sich selbst reproduzierenden Fischbestand einschließlich anspruchsvoller Fischarten wie Lachs, Meerforelle, Nase, Schneider, und Elritze sowie Neunaugen, - als Ganz- oder Teillebensraum (z. B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für charakteristische Tierarten dieser Fließgewässer wie Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Eisvogel, Gebirgsstelze, Wasseramsel, Gänsesäger, Zwergtaucher, Uferschwalben, Teichhuhn, Knäkente, Prachtlibellen und Gemeine Keiljungfer sowie - als Standort charakteristischer Fließgewässerröhrichte, Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften sowie von Uferhochstaudenfluren und natürlicher Pioniervegetation mit typischen Pflanzenarten der Fließgewässer und Uferbereiche; Nachgewiesene Wintergäste auf der Sieg sind u. a. Gänsesäger (August bis April) und Zwergtaucher (November bis April). - von Alt- und Seitenarmen der Sieg sowie von Klein- und temporären Stillgewässern in der Aue mit naturnahen Uferstrukturen und deren charakteristischen Vegetationstypen einschließlich charakteristischer Pflanzen und Tierarten wie Teichrohrsänger, Zwergtaucher, Kleines Granatauge, Grünfrosch, weitere gefährdete Amphibienart, Wasserralle, Hecht und Bitterling sowie als bedeutsame Winterlager und Rückzugshabitate für Fische, - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Ufergehölzen, Weich-, Hartholz- und Bachauenwäldern und deren Fragmenten, von Feucht-, Sumpf- und Bruchwäldern, von naturnahen Hangwäldern und sonstigen standort-heimischen Laubwäldern - einschließlich deren strukturreichen Waldmäntel - mit ihrem charakteristischen Pflanzen- und Tierarteninventar, wie Pirol, Blaukehlchen (ehemaliger Brutvogel), Schwarzmilan, Graureiher, Nachtigall, Kleinspecht, Wasserfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Eisvogel, Großer Eichenbock, - von landschaftstypischen Gehölzstrukturen in der Aue wie Feldgehölzen, Gebüschen, Hecken, Einzelbäumen und Baumgruppen einschließlich deren charakteristischen Tierarten wie Neuntöter, Dorngrasmücke, Goldammer, sowie von Obstwiesen und Kopfbäumen u. a. als Lebensraum für Steinkauz und Grünspecht, - von artenreichen bzw. gut ausgeprägten Grünlandgesellschaften der Frischwiesen und -weiden (einschließlich der trockenen und feuchten Ausprägungen), der Feucht- und Nasswiesen und -weiden sowie der Flutrasen und Riedwiesen in zusammenhängenden Grünlandkomplexen einschließlich Brachen, u. a. als Lebensraum für gefährdete Pflanzenarten sowie für gefährdete Tierarten (z. B. als Nahrungshabitat, Winterrastgebiet), wie Kiebitz, Wiesenpieper, Braunkehlchen, Schafstelze, Wachtelkönig (ehemaliger Brutvogel), Feldhase, Schwarzblauer Bläuling, Große Goldschrecke, sowie Kurz- und Langflügelige Schwertschrecke, - natürlicher Felsbildungen einschließlich deren charakteristischen Felsvegetation und Fauna, - störungsarmer, naturnaher Lebensräume in der Flussaue als Lebensraum für störungsempfindliche Arten, wie Flussregenpfeifer und Flussuferläufer, - natürlicher Überschwemmungsgebiete der Sieg und ihrer Nebengewässer mit auentypischen Gelände- und Lebensraumstrukturen (Flutrinnen und -mulden, Totholz, Sedimentablagerungen) und einer auenverträglichen Nutzung; 2) nach § 20 Satz 1 Buchstabe b LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen, insbesondere - zur wissenschaftlichen Begleitung des Wanderfischprogramms im Rheinsystem, - zur Erhaltung und stärkeren Hervorhebung von Geländestrukturen, welche die Gewässerdynamik und insbesondere die Veränderungen des Siegverlaufs im Gelände nachzeichnen (Siegaltarme, ehemalige Siegschleifen u. ä.), - zur Erhaltung von auentypischen Biotopund Geländestrukturen der ehemaligen Naturlandschaft, - zur Erhaltung und Entwicklung historischer Nutzungsformen in der Aue, wie z. B. die Kopfweidennutzung; 3) nach § 20 Satz 1 Buchstabe c LG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit - des stark mäandrierenden Flusslaufes der Sieg mit dem Wechsel von steilen Prallhängen und flachen Uferbereichen, der charakteristischen Ausbildungsformen der Sieg als Mittelgebirgsfluss mit vergleichsweise schmaler Aue, steilen Flusstalhängen und naturnahen Hangwäldern im Übergang zum Tieflandfluss mit einer sich aufweitenden Aue und der hierfür charakteristischen Bodenmorphologie sowie den vielfältigen Mündungsbereichen zahlreicher Nebengewässern - der Vorkommen von charakteristischen Biotopausbildungen wie Ufergehölzen, Altarmen, Kleingewässern, Nasswiesen, Hochstaudenfluren und Brachen, die eine auffallend hohe Strukturvielfalt und einen besonders hohen Verzahnungsgrad mit anderen auentypischen Biotoptypen aufweisen, sowie der großen Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, - einer weitgehend offenen, historisch gewachsenen Kulturlandschaft in der Aue, die durch eine Grünlandnutzung geprägt wird; die offene Auenlandschaft ist mit einzelnen Auenwaldfragmenten sowie mit Feldgehölzen, hohen Baumreihen, Baumgruppen, Einzel- und Kopfbäumen strukturiert, die überwiegend den Verlauf der Gewässer in der Landschaft nachzeichnen sowie stärkere Geländebewegungen markieren; im Randbereich kleiner Siedlungen sowie im Umfeld von Hofanlagen finden sich ausgedehnte Obstwiesen und -weiden, die einen landschaftstypischen Übergang zur Aue bilden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Hennef-Uckerather Hochflaeche_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Stadt Hennef Uckerather Hochfläche (2008-05-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Das NSG war Teil des NSG SU-026. (August 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Hennef öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3033496 Edate: 20140819 |