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LINFOS-Kennung: SU-092 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a LG - zur Erhaltung folgender, wildlebender Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/ EWG: - Bachneunauge (Lampetra planen) - Flussneunauge (Lampetra fluvialis) - weitere gefährdete Amphibienart (Born bina variegata) sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräurne; - zur Wiederherstellung von Lebensräurnen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wildlebender Tierarten gemäß Anhang II der Richtlinie (92/43/EWG): - Kammmolch (Triturus cristatus) - zur Erhaltung folgender, wildlebender Vogelarten gernäß Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG: - Schwarzspecht (Drycopus martius) - Neuntäter (Lanius collurio) - Wespenbussard (Pernis apivorus) - Mittelspecht (Picoides (Dendrocopus) medius) sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG: - Wiesenpie per (Anthus pratensis) - Raubwürger (Lanius excubitor) - Nachtigall (Luscinia megarhynchos) - Pirol (Oriolus oriolus) - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) - Flußregenpfeifer (Charadrius dubius) - Zwergtaucher (Podiceps ruficollis) - Wasserralle (Rallus aquaticus) - zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG: - Bekassine (Gallinago gallinago) - zur Erhaltung folgender Arten: - Eisvogel (Alcedo atthis) - Rotmilan (Milvus milvus) - Laubfrosch (Hyla arborea) sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume; gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 LG - zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang 1 der Richtlinie 92/43/EWG: - 31 50 natürliche eutrophe Seen und Altarme - 3270 Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation - 6430 feuchte Hochstaudenfluren - 6510 Glatthafer- und WiesenknopfsiIgenwiesen - 91 E0 Erlen-, Eschen- und Weichholz Auenwälder (prioritärer Lebensraum) - 9110 Hainsimsen Buchenwald - 91 60 Sternmieren- , Eichen-, Hainbuchenwald - 91 F0 Hartholz Auenwälder zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Abschnittes der durchgehenden, weitgehend naturnahen Flusslandschaft der Agger als Hauptachse eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung mit spezieller Funktion als Bindeglied zwischen der Siegaue, der Wahner Heide und der oberen Aggeraue; - zur Erhaltung und für die Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter, zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten; - zur Erhaltung und für die Entwicklung der Agger als naturnahem Tieflandfluss - mit einer guten Wasserqualität, einer naturnahen Fließgewässerdynamik einschließlich hierfür charakteristischer Gewässerstrukturen wie naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbrüchen, Totholz im Gewässer und Auskolkungen, mit offenen Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen und Seitenarmen, Rauschen sowie einer strukturreichen, feinsedimentarmen Gewässersohle und vielfältigen Strömungsmustern, als Teil eines zusammenhängenden, du rchwanderbaren Gewässersystems für die Fließgewässerfauna, insbesondere für einen der Größe und Beschaffenheit der Gewässer angepassten heimischen, sich selbst reproduzierenden Fischbestand einschließlich hinsichtlich der Lebensraumqualität anspruchsvoller Fischarten und Rundmäuler wie Lachs, Meerforelle, Nase, Schneider und Elritze sowie Neunaugen, als Ganz- oder Teillebensraum (z.B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für charakteristische Tierarten dieser Fließgewässer und ihrer Auen wie Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Eisvogel, Gebirgsstelze, Wasseramsel, Gänsesäger, Uferschwalbe, Teichhuhn, Knäkente, Prachtlibellen und Gemeiner Keiljungfer, sowie als Wuchsort charakteristischer Fließgewässerröhrichte, Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften sowie von Uferhochstaudenfluren und natürlicher Pioniervegetation mit typischen Pflanzenarten der Fließgewässer und ihrer Uferbereiche; - zur Erhaltung und für die Entwicklung natürlicher eutropher Seen sowie von Altgewässern und Altarmen mit ihrer typischen Vegetation; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Ufergehälzen, Weich- und Hartholz sowie von Bachauenwäldern und deren Fragmenten, von Feucht-, Sumpf- und Bruchwäldem und sonstigen naturnahen Laubwäldem einschließlich der wertvollen Altholzbestände sowie der strukturreichen Waldmäntel mit ihrem charakteristischen Pflanzen- und Tierarteninventar wie Schwarzpappel und Flatterulme, Kleinspecht, Grünspecht, Waldkauz, Hohltaube, Pirol, Blaukehlchen, Schwarzmilan, Graureiher, Nachtigall,Beutelmeise, Wasserfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Eisvogel und Großer Eichenbock; - zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen und überregionalen Biotopverbundfunktionen zwischen Wahner Heide, Aggeraue und den Stallberger Teichen; - zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopfsilgenwiesen und zur Förderung und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen auf geeigneten Standorten; - zur Erhaltung und Wiederherstellung von artenreichen oder gut ausgeprägten Grünlandgesellschaften der Frischwiesen und -weiden (einschließlich der trockenen und feuchten Ausprägungen), der Feucht- und Nasswiesen und -weiden sowie der Flut- rasen und Riedwiesen in zusammenhängenden Grünlandkomplexen einschließlich von Brachen u.a. als (Teil)Lebensraum (z.B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für gefährdete Pflanzen- und Tierarten wie z.B. Kiebitz, Wiesenpieper, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Feldschwirl, Schafstelze, Wachtelkänig, Feldhase, Schwarzblauer Bläuling, Große Goldschrecke, Sumpf- schrecke sowie Kurz- und Langflügelige Schwertschrecke; - zur Erhaltung und Wiederherstellung stä- rungsarmer, naturnaher Lebensräume in der Flussaue für stärungsempfindliche Tierarten; - zur Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Überschwemmungsgebiete der Agger mit auentypischen Gelände- und Lebensraumstrukturen (Flutrinnen und Flutmulden, Totholz, Sedimentablagerun- gen), mit einer auenverträglichen Nutzung in Teilbereichen; - zur Erhaltung und Entwicklung eines östlich der ehemaligen Eisenbahntrasse gelegenen naturnahen Tieflandbaches mit typischen, vielfältigen Sohl- und Uferstrukturen als Lebensraum für Tierarten kleiner Fließgewässer. gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe b LG aus wisse nschaftl iche n, natu rgesch ichtl iche n und landeskundlichen Gründen, insbesondere - zur wissenschaftlichen Begleitung des Wanderfischprogramms im Rheinsystem; - als ein Gebiet mit zahlreichen kulturhistorischen Bau- und Bodendenkmälern sowie sonstigen Kulturlandschaftsbestandteilen; - zur Erhaltung von auentypischen Biotop- und Geländestrukturen der ehemaligen Natu rlandschaft; - zur Erhaltung schutzwürdiger Böden. gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c LG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der vielfältigen, naturnahen Landschaft mit Auenwäldern, Brachen und Stillgewässern sowie des naturnahen Flusslaufes der Agger in seiner charakteristischen Ausbildungsform als Tieflandfluss mit einer flachwelligen, weiten Aue; der Vorkommen von charakteristischen Biotopausbildungen wie Ufergehölze, Kleingewässer, Hochstaudenfluren und Brachen, die eine auffallend große Strukturvielfalt aufweisen sowie der großen Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wahner Heide_SU_Karte B.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wahner Heide_SU_Karte A.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Wahner Heide_SU_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Wahner-Heide-SU (2007-06-23) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis übernommen s. auch SU-003 (NSG Wahner Heide Rhein-Sieg-Kreis). (August 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Siegburg, Troisdorf, Lohmar öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3033495 Edate: 20140819 |