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LINFOS-Kennung: SU-090 Schutzziel: Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG insbesondere: a) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der FFH-Richtlinie mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: -- Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160), -- Hainsimsen-Buchenwälder (9110); b) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: -- Sümpfe, Riede, Röhrichte (NCC0), -- naturnahe stehende Binnengewässer (NFD0), -- naturnahe Fließgewässer (NFM0); c) zur Erhaltung und Entwicklung eines großräumigen, möglichst naturnahen, störungs- und zerschneidungsarmen sowie altholz-, totholz- und strukturreichen Buchen-, Eichen- und Feuchtwaldgebietes mit z. T. naturnahen Fließ- und Stillgewässern und mit möglichst landschaftstypischem Wasserhaushalt als Brut- und Nahrungsgebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Bestände von: -- Eisvogel, -- Grauspecht, -- Mittelspecht, -- Nachtigall, -- Pirol, -- Rotmilan, -- Schwarzspecht, -- weitere gefährdete Vogelart, -- Uhu, - Wespenbussard; d) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsräumen von teilweise in ihrem Bestand bedrohten wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensgemeinschaften, insbesondere als Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Reptilienarten, u. a.: -- Springfrosch, -- gebänderter Feuersalamander, -- Waldeidechse; e) zur Erhaltung eines Biotopverbundelementes von herausragender Bedeutung als Teilfläche des ausgedehnten Waldgebietes der Waldville und in Verbindung mit dem Kottenforst, insbesondere als Lebensraum für die Wildkatze; f) zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Bäche und ihrer Quell- und Uferbereiche sowie sonstiger Feuchtbereiche mit ihrer typischen Wasservegetation; g) zur Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes mit naturnahen Stillgewässern als Laichgewässer für Amphibien (insbesondere zur Förderung von Kreuzkröte, Wechselkröte, Springfrosch und Kammmolch); h) zur Erhaltung eines wichtigen Gebietes für die Kaltluftentstehung und thermische Ausgleichsfunktion; i) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz klimasensitiver Lebensräume und Arten aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der großflächigen Laubwaldbestände der Waldville mit hoher Vielfalt an Gehölzen unterschiedlichen Alters; j) zur Erhaltung des Waldes sowie des Schneisensystems als Relikte und Zeugnisse des kurfürstlichen Jagdgebietes Kottenforst und der Parforcejagd; k) zur Erhaltung eines Abschnitts der römischen Wasserleitung als Bodendenkmal. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2005-09-19) LP Alfter (2026-03-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Apr.2026) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Alfter öffentlicher Report generiert:20260508 domainobjectid: 2922977 Edate: 20140304 |