Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-090
Gebietsname: NSG Waldville

Digitalisierte Fläche: 358.7532 ha     offizielle Fläche: 358.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG insbesondere:

a) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der FFH-Richtlinie mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz:
-- Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160),
-- Hainsimsen-Buchenwälder (9110);

b) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz:
-- Sümpfe, Riede, Röhrichte (NCC0),
-- naturnahe stehende Binnengewässer (NFD0),
-- naturnahe Fließgewässer (NFM0);

c) zur Erhaltung und Entwicklung eines großräumigen, möglichst naturnahen, störungs- und zerschneidungsarmen sowie altholz-, totholz- und strukturreichen Buchen-, Eichen- und Feuchtwaldgebietes mit z. T. naturnahen Fließ- und Stillgewässern und mit möglichst landschaftstypischem Wasserhaushalt als Brut- und Nahrungsgebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Bestände von:
-- Eisvogel,
-- Grauspecht,
-- Mittelspecht,
-- Nachtigall,
-- Pirol,
-- Rotmilan,
-- Schwarzspecht,
-- weitere gefährdete Vogelart,
-- Uhu,
- Wespenbussard;

d) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsräumen von teilweise in ihrem Bestand bedrohten wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensgemeinschaften, insbesondere als Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Reptilienarten, u. a.:
-- Springfrosch,
-- gebänderter Feuersalamander,
-- Waldeidechse;

e) zur Erhaltung eines Biotopverbundelementes von herausragender Bedeutung als Teilfläche des ausgedehnten Waldgebietes der Waldville und in Verbindung mit dem Kottenforst, insbesondere als Lebensraum für die Wildkatze;

f) zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Bäche und ihrer Quell- und Uferbereiche sowie sonstiger Feuchtbereiche mit ihrer typischen Wasservegetation;

g) zur Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes mit naturnahen Stillgewässern als Laichgewässer für Amphibien (insbesondere zur Förderung von Kreuzkröte, Wechselkröte, Springfrosch und Kammmolch);

h) zur Erhaltung eines wichtigen Gebietes für die Kaltluftentstehung und thermische Ausgleichsfunktion;

i) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz klimasensitiver Lebensräume und Arten aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der großflächigen Laubwaldbestände der Waldville mit hoher Vielfalt an Gehölzen unterschiedlichen Alters;

j) zur Erhaltung des Waldes sowie des Schneisensystems als Relikte und Zeugnisse des kurfürstlichen Jagdgebietes Kottenforst und der Parforcejagd;

k) zur Erhaltung eines Abschnitts der römischen Wasserleitung als Bodendenkmal.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (2005-09-19)
LP Alfter (2026-03-26)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Apr.2026)


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Alfter


öffentlicher Report generiert:20260508      domainobjectid: 2922977     Edate: 20140304