|
LINFOS-Kennung: SU-033 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes 1. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier und Pflanzenarten, insbesondere 1.1 eines ökologisch wertvollen und zusammenhängenden Fließgewässersystems mit zum Teil nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen, welches geprägt ist durch a) naturnahe Fließgewässer mit - mäandrierendem Verlauf in einem flachen und aufgeweiteten Muldental im Unterlauf, - mehreren, von kleineren und größeren, meist bewaldeten Kerbtälern mit teils ausgeprägter Gelände- morphologie sowie begleiteten Nebensiefen im Oberlauf, - sickerquelligen Bereichen und kleineren Quellsiefen mit teils typischer begleitender Feuchtvegetation, - Steil- und Flachufern sowie lokalen Uferabbrüchen, - einer strukturreichen Gewässersohle mit naturnaher Geschiebeführung; b) naturnahe Ufer- und Auenbereiche - als Lebensraum mit vielfältigen ökologischen Nischen für zahlreiche zum Teil gefährdete Tier- und Pflanzenarten - insbesondere durch - bachbegleitende Erlen-Ufergehölze, - kleinflächige Erlenauwald-/Feuchtwaldreste mit einer typischen Fauna und Flora, - Bereiche mit stehendem und liegendem Totholz im und am Gewässer, - kleinflächige ungenutzte Stillgewässer, - Seggen- und binsenreiche Nass- und Feuchtweiden, - brachgefallenes Nass- und Feuchtgrünland, - Uferhochstaudenfluren, - sumpfige Bereiche mit Mädesüßfluren; c) gehölzgeprägte Talhänge/-ränder mit - strukturreichem Grünland mit teils magerer Ausprägung, - kleineren und größeren Obstweiden sowie teils brachgefallenen Obstwiesenbeständen, - naturnahen alten Laubwaldbeständen mit vorhandenen Altbuchen und Alteichen sowie ihnen vorgelagerten Waldsäumen auf den Talrändern, - Mischwaldbeständen mit mehrtriebigen Hainbuchenstöcken; 1.2 aufgrund des weitgehend durchgängigen Bachsystems im landesweiten Biotopverbund mit besonderer Bedeutung als Vernetzungselement mit dem Pleisbachtalsystem; 1.3 wegen der tatsächlichen oder potentiellen Lebens-, Fortpflanzungs- und Rückzugsräume sowie Nahrungshabitate zahlreicher zum Teil bedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesonderer seltener Vogelarten und seltener Amphibien wie z.B. Eisvogel, Neuntöter, und Feuersalamander; 2. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, insbesondere wegen - der hohen Reliefenergie und der Seltenheit der vorkommenden Böden mit einem meist hohen Grundwasserstand als Voraussetzung für das Vorkommen verschiedener bedrohter Tier- und Pflanzen- arten, sowie der geowissenschaftlichen Bedeutung; 3. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, Schönheit, insbesondere wegen - der miteinander verbundenen Fließgewässer und Siefen, die gekennzeichnet sind durch einen naturnahen Verlauf und hohen morphologischen Strukturreichtum der gesamten Aue des Eisbaches, - eines eng verzahnten Systems aus landschaftsraumtypischen Fließgewässern, Wäldern und Grünland, - der naturnahen bachbegleitenden Auenwald- und Laubholzbestände sowie der ortsbildprägenden und kulturhistorisch bedeutsamen Obstwiesen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_1994_SU-033.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2016_27.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2016, außerkraft: 2036 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2016-07-11) Amtsblatt alt (1994-02-28) Amtsblatt esg alt (1982-07-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (Dig. Juli 2016). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Königswinter öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3902665 Edate: 20160831 |