Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-030
Gebietsname: NSG Heckberg

Digitalisierte Fläche: 10.3808 ha     offizielle Fläche: 10.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes

1. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten,
Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere

1.1 naturnaher Feuchtwälder mit zum Teil gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, die
insbesondere geprägt sind durch torfmoos- und pfeifengrasreiche Bruch-, Sumpf- und Auwälder;

1.2 eines Eichen-Buchen-Altholzbestandes;

1.3 eines ökologisch wertvollen, kleineren Fließgewässersystems mit guter Wasserqualität und zum Teil mit
gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, das insbesondere geprägt ist durch

a. einen naturnah geprägten Teilabschnitt des Müchelsbaches mit
- mäandrierendem Verlauf innerhalb der Waldbestände sowie am Waldrand,
- angrenzend sickerquelligen Bereichen, wasserzügigen Feuchtsenken und kleinen Fließgewässern,
die insbesondere von den östlichen Hängen dem Müchelsbach zufließen und eine typische
begleitende Feuchtvegetation aufweisen,
-lokal ausgebildeten Steil- und Flachufern sowie Uferabbrüchen, das Ufer sichernden Erlen,
- einer strukturreichen Gewässersohle mit kleinen lokalen Vertiefungen, abwechslungsreicher
Geschiebeführung und unterschiedlichsten Bodensubstraten;

b. naturnahe Ufer- und Auenbereiche - als Lebensraum zahlreicher zum Teil gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten, die unter anderem geprägt sind durch

- bachbegleitende Erlen-Ufergehölze und Auwaldreste,
- Bereiche mit stehendem und liegendem Totholz,
- einem stehenden Binnengewässer mit naturnaher Unterwasservegetation,
- kleinflächigen (Waldsimsen-)Sümpfen und Großseggenriedern;

1.4 der Offenlandbiotope auf den angrenzenden Talhängen oberhalb der Terrassenkante, die
zum Teil nach § 30 BNatSchG geschützt sind, wie
- artenreiche Magerwiesen,
- brachgefallenes, ehemals artenreiches Grünland samt einwandernden Waldarten;

1.5 aufgrund der Vernetzungsfunktion des von Feuchtwäldern begleiteten Müchelsbaches mit
dem Wahnbachtalsystem;

2. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder
landeskundlichen Gründen, insbesondere wegen der

- teils extensiven Nutzung der an den Talhängen ausgebildeten mageren Grünlandflächen;
- Seltenheit der vorkommenden Böden mit einem teils hohen Grundwasserstand als
Voraussetzung für das Vorkommen verschiedener zum Teil bedrohter Tier- und Pflanzenarten;

3. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder
hervorragenden Schönheit, insbesondere

- der naturnahen und feuchten Bruchwaldstadien mit alten und teils mehrtriebigen Erlenstöcken
sowie zum Teil alten (Moor-)Birkenbeständen einschließlich stehendem und liegendem Totholz,
- der engen Verzahnung mit sickerquelligen (Hang-) Bereichen am Rande der Aue mittels kleinerer
Fließgewässer und Feuchtsenken sowie
- einem naturnahen Fließgewässer mit begleitendem Auwald-/Feuchtwald und Laubholzbeständen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K-2017_23_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_DT_1994_SU-030.PDF

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1993, Inkraft: 2017, außerkraft: 2037

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2017-07-12)
Amtsblatt alt (1993-09-20)
Amtsblatt alt (1994-06-27)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(Dig. Juli 2017).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Much


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4180266     Edate: 20170731