|
LINFOS-Kennung: SU-030 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes 1. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere 1.1 naturnaher Feuchtwälder mit zum Teil gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, die insbesondere geprägt sind durch torfmoos- und pfeifengrasreiche Bruch-, Sumpf- und Auwälder; 1.2 eines Eichen-Buchen-Altholzbestandes; 1.3 eines ökologisch wertvollen, kleineren Fließgewässersystems mit guter Wasserqualität und zum Teil mit gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, das insbesondere geprägt ist durch a. einen naturnah geprägten Teilabschnitt des Müchelsbaches mit - mäandrierendem Verlauf innerhalb der Waldbestände sowie am Waldrand, - angrenzend sickerquelligen Bereichen, wasserzügigen Feuchtsenken und kleinen Fließgewässern, die insbesondere von den östlichen Hängen dem Müchelsbach zufließen und eine typische begleitende Feuchtvegetation aufweisen, -lokal ausgebildeten Steil- und Flachufern sowie Uferabbrüchen, das Ufer sichernden Erlen, - einer strukturreichen Gewässersohle mit kleinen lokalen Vertiefungen, abwechslungsreicher Geschiebeführung und unterschiedlichsten Bodensubstraten; b. naturnahe Ufer- und Auenbereiche - als Lebensraum zahlreicher zum Teil gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, die unter anderem geprägt sind durch - bachbegleitende Erlen-Ufergehölze und Auwaldreste, - Bereiche mit stehendem und liegendem Totholz, - einem stehenden Binnengewässer mit naturnaher Unterwasservegetation, - kleinflächigen (Waldsimsen-)Sümpfen und Großseggenriedern; 1.4 der Offenlandbiotope auf den angrenzenden Talhängen oberhalb der Terrassenkante, die zum Teil nach § 30 BNatSchG geschützt sind, wie - artenreiche Magerwiesen, - brachgefallenes, ehemals artenreiches Grünland samt einwandernden Waldarten; 1.5 aufgrund der Vernetzungsfunktion des von Feuchtwäldern begleiteten Müchelsbaches mit dem Wahnbachtalsystem; 2. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, insbesondere wegen der - teils extensiven Nutzung der an den Talhängen ausgebildeten mageren Grünlandflächen; - Seltenheit der vorkommenden Böden mit einem teils hohen Grundwasserstand als Voraussetzung für das Vorkommen verschiedener zum Teil bedrohter Tier- und Pflanzenarten; 3. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit, insbesondere - der naturnahen und feuchten Bruchwaldstadien mit alten und teils mehrtriebigen Erlenstöcken sowie zum Teil alten (Moor-)Birkenbeständen einschließlich stehendem und liegendem Totholz, - der engen Verzahnung mit sickerquelligen (Hang-) Bereichen am Rande der Aue mittels kleinerer Fließgewässer und Feuchtsenken sowie - einem naturnahen Fließgewässer mit begleitendem Auwald-/Feuchtwald und Laubholzbeständen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K-2017_23_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_DT_1994_SU-030.PDF Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1993, Inkraft: 2017, außerkraft: 2037 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2017-07-12) Amtsblatt alt (1993-09-20) Amtsblatt alt (1994-06-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (Dig. Juli 2017). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Much öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4180266 Edate: 20170731 |