Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SU-012
Gebietsname: NSG Naafbachtal

Digitalisierte Fläche: 851.8414 ha     offizielle Fläche: 855.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: im Bezugsraum nicht praezise verortet

Schutzziel:
Die Flächen werden unter Schutz gestellt nach § 20 Satz 1 Buchstabe a, b und c sowie Satz 2 LG.
Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a sowie Satz 2 LG
- zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen:
- 91E0 Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern (prioritärer Lebensraum),
- 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation,
- 6430 Feuchte Hochstaudenfluren,
- 6510 Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen,
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder,
- 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder;
- zur Erhaltung der folgenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II
und/oder IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) bzw. Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates
vom 02.04.1979 (ABl. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979) über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(Vogelschutzrichtlinie):
- Bachneunauge (Lampetra planeri, 1096),
- Groppe (Cottus gobio,1163),
- Eisvogel (Alcedo atthis, A229),
- Neuntöter (Lanius collurio, A338),
- Grauspecht (Picus canus, A234),
- Schwarzspecht (Dryocopus martius, A236),
- Rotmilan (Milvus milvus, A074)
sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume dieser Arten
1. zur Erhaltung und zur Entwicklung der Naaf und einiger ihrer Zuflüsse als naturnahes Fließgewässer
- mit einer guten Wasserqualität, einer naturnahen Fließgewässerdynamik einschließlich hierfür charakte-
ristischer Gewässerstrukturen wie naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbrüchen, Totholz im Gewässer,
Auskolkungen, offenen Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen und Seitenarmen, Rauschen sowie
einer strukturreichen, feinsedimentarmen Gewässersohle, vielfältigen Strömungsmustern und einer natürlichen
Geschiebeführung,
- als Ganz- oder Teillebensraum (z.B. Nahrungshabitat, Winterrastgebiet) für charakteristische Tierarten dieser
Fließgewässer und ihrer Auen,
- als Wuchsort charakteristischer Fließgewässerröhrichte und anderer typischer Pflanzengesellschaften von
Fließgewässern sowie von Uferhochstaudenfluren und natürlicher Pioniervegetation mit typischen Pflanzenarten
der Fließgewässer, ihrer Uferbereiche und Auenstrukturen sowie
- als Teil eines zusammenhängenden, durchwanderbaren Gewässersystems für die Fließgewässerfauna, insbe-
sondere für einen der Größe und Beschaffenheit der Gewässer angepassten heimischen, sich selbst reprodu-
zierenden Fischbestand einschließlich (hinsichtlich der Lebensraumqualität) anspruchsvoller Fischarten und
Neunaugen,
- zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen und zur Förderung
und Vermehrung der mageren Flachlandwiesen auf geeigneten Standorten;
- zur Erhaltung und Optimierung von Feucht- und Nassbrachen zur Offenhaltung des Talraumes und
als Lebensraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten;
- zur Erhaltung und Optimierung von Nass- und Feuchtgrünland zur Offenhaltung des Talraumes und als
Lebensraum von zahlreichen Tier und Pflanzenarten;
- zur Erhaltung und Optimierung von Sümpfen, Rieden, Röhrichten und Quellbereichen;
- zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder und Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-
wälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in
ihrer standortüblichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch und Staudenfluren;
- zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna
und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standortüblichen Variationsbreite,
inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren;
- aufgrund der Kleinstrukturiertheit der Landschaft und des hohen Anteils an Saumstrukturen als Lebensräume für
zahlreiche, teilweise bedrohte Tiere und Pflanzen;
- aufgrund der Bedeutung des Gebietes als weitgehend durchgängiges Bachsystem im landesweiten Biotopverbund.
Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a LG zur Erhaltung von
Böden mit einem natürlichen oder nur geringfügig veränderten Wasserhaushalt und meist hoch anstehendem
Wasserstand aufgrund derer Seltenheit und als Vorraussetzung für das Vorkommen verschiedener bedrohter
Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume.
Die Unterschutzstellung erfolgt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c LG aufgrund der besonderen Eigenart und her-
vorragenden Schönheit des Gebietes als naturnahes und naturraumtypisches, teilweise offenes Bachtal mit einer
hohen landschaftsbildprägenden Strukturvielfalt

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Karte_Sued.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Karte_Nord.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Naafbachtal_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Naafbachtal (2005-07-05)( Bem.: 1. Änderung)
LP Naafbachtal alt (1989-01-27)

Digitalisiermaßstab:
im Bezugsraum nicht praezise verortet

Allgemeine Bemerkungen:
Das kreisuebergreifende NSG SU-012 wird im benachbarten Rheinisch-Bergischen Kreis im NSG-Archiv unter der Kennung GL-006 gefuehrt. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (August 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde(n): Neunkirchen-Seelscheid, Much, Lohmar


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3358452     Edate: 20150923