Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-129
Gebietsname: NSG Flugplatz Hopsten-Dreierwalde

Digitalisierte Fläche: 205.8925 ha     Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemein-schaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wald-, Wiesen- und Offenlandvö-geln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien und Wirbellosen sowie von seltenen, zum Teil gefährdeten Pflanzen und Pflanzengesellschaften des Magergrünlandes, der Sandmagerrasen, des Waldes und vegetati-onsarmen Sandbereiche;

b) zur Erhaltung und Entwicklung teils großflächiger, in ihrer räumlichen Geschlossenheit hervorragender Grünlandkomplexe aus typisch ausge-bildeten Mager- und Glatthaferwiesen (LRT 6510) mit ihrer charakteristi-schen Vegetation und Fauna teils in enger räumlicher Verzahnung mit aktuell offenen, bzw. lückig bewachsenen und der Sukzession unterle-genen Sandbereichen mit ihrer jeweils charakteristischen Vegetation und Fauna;

c) zur Erhaltung und Förderung der Populationen und Lebensräume von Fledermäusen, Insekten, Reptilien und Amphibien;

d) als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landeswei-ter Bedeutung aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens lan-desweit gefährdeter und bedrohter Pflanzengesellschaften bzw. Pflan-zen- und Tierarten;

e) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung u.a. wegen der dort auftretenden schutzwürdigen Böden: tiefgründige Sand- und Schuttböden mit einer hohen Funktionserfüllung (z.B. Podsol/Regosole mit hohem Biotopentwicklungspotential);

f) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes;

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Grünland- und vegetationsarmen Sandbereiche ist die Erhaltung und wei-tere Entwicklung einer großflächigen, offenen Landschaft, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotoptypen charakterisiert ist. Dabei sind die schutzwürdigen Grünlandflächen mit ihren gefährdeten Arten und hoher Strukturvielfalt auch zukünftig extensiv zu nutzen. Zur Sicherung der nähr-stoffarmen Verhältnisse sind eine Vermeidung von Eutrophierung und der weitgehende Verzicht auf Düngung sowie die Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen anzustreben.

Zur Förderung von strukturreichen naturnahen, bodenständigen Waldgesell-schaften mit ihren typischen Arten sollen die Bestände durch eine naturnahe Bewirtschaftung in Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschließlich der Alt- und Totholzphase und in ihren standört-lich typischen Variationsbreiten entwickelt werden. Zur Aufforstung vorgese-hene Flächen sind mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften mit re-gionalem Pflanzgut aufzuforsten. Aufgrund der Kleinflächigkeit der einzelnen Waldbestände ist die Beibehaltung eines hohen Grenzlinienanteils anzustre-ben. Um die Verjüngung der natürlichen Baumarten in der Regel ohne beson-dere Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, ist auf eine entsprechende Regulie-rung der Wilddichte zu achten.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_ST_129_Amtsblatt.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_ST_129_Detailkarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2021, Inkraft: 2021, außerkraft: 2041

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2021-06-15)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Daten von der Bezirksregierung Münster übernommen


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): keine Angabe


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4879064     Edate: 20210805