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LINFOS-Kennung: ST-128 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Na-turschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten; insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung von seltenen und gefährdeten Pflanzengesellschaft des offenen Wassers, typischer Verlandungskomplexe, nährstoffarmer Trockenstandorte, Sukzessionsflächen und Gebüsche, sowie naturnaher Wald- bestände mit ihren daran angepassten Tier- und Pflanzenarten; b) zur Erhaltung und Entwicklung der entstandenen Stillgewässer; c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebiets- typischen Bodenstrukturen und zur Sicherung des natürlichen Grund- und Bodenwasserhaushalts; d) zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungs- potential (z. B. Niedermoor, Moorgley); e) wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen und Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzungen geprägten Umgebung; f) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; g) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der hohen Strukturvielfalt und des daraus resultierenden, kleinteilig ausgeprägten Standortmosaiks; h) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende, langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst insbesondere die Sicherung und den Erhalt der permanent Wasser führenden, ungenutzten Stillge- wässer inklusive der Verlandungsstadien und ihre Entwicklung als Lebensraum für Amphibien, für Schmetterlinge und für Libellen sowie die Entwicklung von Waldlebensgemeinschaften. Zur Sicherung eines naturraum- und standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sind Grund- wasserabsenkung und Eutrophierung zu vermeiden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2013_50.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 2033 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2013-12-13) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Januar 2014. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hörstel, Ibbenbüren öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922953 Edate: 20140304 |